Schwanthalerhöhe:Misstrauen macht sich breit

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Umstrittene Adresse: das Schnitzelhaus an der Holzapfelstraße 10. (Foto: Matthias F. Döring)

Obwohl am sogenannten Schnitzelhaus auf der Schwanthalerhöhe gearbeitet wird, vermutet der Bezirksausschuss Verschleppungstaktik statt Instandsetzung und bringt sogar eine mögliche Enteignung ins Gespräch

Von Andrea Schlaier, Schwanthalerhöhe

Seit ein paar Wochen steht ein riesiger, pinkfarbener Container vor dem sogenannten Schnitzelhaus an der Holzapfelstraße 10. Aus der offenen Haustür des seit Jahren leer stehenden Anwesens kommen in regelmäßigen Abständen Männer in weißen Staub-Overalls, Mund und Nase sind unter einem kalkweißen Schutz verborgen. Schubkarrenweise transportieren die Arbeiter Bruchstücke von Gipskartonplatten, Tapetenreste und pralle Plastiktüten aus dem Gebäude und versenken die Fracht im Container.

Im Bezirksausschuss (BA) Schwanthalerhöhe beäugt man die Vorgänge mit größtem Misstrauen. Denn dass sich in dieser im Viertel prominenten, leer stehenden Immobilie endlich wieder Leben regt, veranlasst im Gremium niemanden, zu glauben, dass die Immobilie tatsächlich und langfristig wieder bewohnbar gemacht werden soll.

Die SPD im Ausschuss hat ihren Argwohn schriftlich fixiert und den Kollegen der anderen Parteien vorgelegt: "Es könnte daraus geschlossen werden, dass kurz vor Ablauf des bereits verlängerten Bauantrages wieder bauliche Aktionen aufgezeigt werden, um einen weiteren Aufschub zu erwirken und einem Verwertungszwang zu entgegen." Sprich: Mit etwas Aktionismus könnte den Aufsichtsbehörden der Stadt womöglich Staub in die Augen gestreut und damit nur vorgetäuscht werden, dass das einstige Wirtshaus und die darüber liegenden Wohnungen zur neuerlichen Nutzung ertüchtigt werden.

Das "Schnitzelhaus" gehört neben dem "Dönerhaus" auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu den bekanntesten und umstrittensten privaten Leerständen des Viertels. Sowohl die Stadtviertelpolitiker als auch engagierte Bürger suchen seit einiger Zeit nach einem Hebel, mit dem sich dieser Zustand ändern lässt. Das Sozialreferat war im März 2014 nach einer Prüfung des Eckhauses zu dem Schluss gekommen, dass es mit zumutbarem wirtschaftlichem Aufwand bis Ende des Jahres 2015 bewohnbar gemacht werden kann. Die Eigentümer, eine Erbengemeinschaft, hat diese Frist dann aber verfallen lassen, weshalb die Behörde anschließend ein Bußgeld verhängt hatte.

"Seit zehn Jahren läuft hier ein Bauantrag", erinnerte SPD-Fraktionssprecher Willi Mundigl die Kollegen im Bezirksausschuss, "aber es ging nichts voran, weil man gesagt hat, es gebe statische Probleme im Erdgeschoss". Aktuell liege nun ein Antrag zum Ausbau des Dachgeschosses vor - nun stellt man sich die Frage, wie das Dach ausbaut werden kann, wenn das Erdgeschoss nicht sicher ist. Das gesamte Gremium vertritt die Meinung, dass die Lokalbaukommission dafür Sorge tragen soll, dass das "Schnitzelhaus" endlich anständig ausgebaut und der "vorgesehenen Nutzung zugeführt" wird.

Nach Auskunft des Planungsreferates wurde mit Bescheid aus dem Jahr 2010 die "Vergrößerung der Gaststätte und Umbau und Ertüchtigung der Deckenkonstruktion Gaststätte Erdgeschoss mittels zweier Stahlträgerstützen" genehmigt; dies sei vollzogen und von unabhängigen Prüfsachverständigen untersucht worden. Im Januar 2011 sei dann der Dachausbau sowie der Umbau der Wohnungen, Neubau der Treppe, Aufzug und Balkone genehmigt worden. "Nachdem die Genehmigung verlängert wurde", so ein Behördenvertreter, "galt sie zuletzt bis Januar 2017". Der Baubeginn im Dezember 2016 kam fristgerecht, so dass die Baugenehmigung weiter Bestand habe. Gleichwohl räumt der Sprecher ein: "Es handelt sich im vorliegenden Fall um stockende Ausführungen, die immer wieder unterbrochen werden." Rechtlich sei dies zulässig, weshalb die Lokalbaukommission (LBK) nicht einschreiten kann. Darüber hinaus sei Ende November 2016 ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht worden, in dem "Abbruch und Neuerrichtung des Daches mit vergrößerten Abmessungen" abgefragt würden: "Dieser Antrag ist noch in Bearbeitung."

Auf Antrag der SPD fordert der Bezirksausschuss die LBK dennoch auf, für den seit Jahren laufenden Bauantrag "letztgültige Fristen zu setzen". Andernfalls solle die Behörde Paragraf 85, Absatz 5 des Baugesetzbuches in Erwägung ziehen - die Rede ist von Enteignung.

© SZ vom 03.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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