Rechtsextremer Stadtrat:Gilt ein Hitlergruß als Amtseid?

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Er hob die Hand bei der Vereidigung zum Hitlergruß: Die Stadt will nun prüfen, ob sie dem rechtsextremen Stadtrat Karl Richter sein Ratsmandat entziehen kann.

Jan Bielicki

Die Stadt will prüfen, ob sie dem rechtsextremen Stadtrat Karl Richter nach seiner Verurteilung sein Ratsmandat entziehen kann. Bei einer vom grünen Fraktionschef Siegfried Benker beantragten Prüfung geht es vor allem darum, ob Richter überhaupt einen rechtsgültigen Amtseid abgelegt hat.

Während der Vereidigungszeremonie im Alten Rathaus vor einem Jahr hatte der Rechtsextremist Richter seine rechte Hand nicht nach oben zur Eidesgeste erhoben, sondern sie schräg nach vorne zum Hitlergruß gereckt. Ein Amtsrichter verurteilte ihn daraufhin wegen Verwendens von Kennzeichen einer verfassungsfeindlichen Organisation zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig, nachdem Richter vor dem Landgericht seine Berufung zurückgezogen und damit eingeräumt hat, den verbotenen Hitlergruß gezeigt zu haben.

Damit stehe "nun rechtskräftig fest, dass er mit seinem Hitlergruß alle Demokraten und die Opfer des Nationalsozialismus verhöhnt hat", kommentiert OB Christian Ude (SPD) den Richterspruch: "Damit kann niemand mehr leugnen, dass unter der Tarnkappe einer sogenannten Bürgerinitiative ein Nationalsozialist in den Stadtrat gewählt wurde." Richter, örtlicher Kreisvorsitzender der Neonazi-Partei NPD, hat seinen Ratssitz mit der Liste "Bürgerinitiative Ausländerstopp" (BIA) erreicht.

Benker will nun die städtischen Juristen beauftragen, die Folgen von Richters Verurteilung zu überprüfen. Er hält es für "ausgeschlossen", dass es möglich sein könnte, "mit dem bewussten Zeigen des Hitlergrußes, rechtswirksam auf das Grundgesetz und die Bayerische Verfassung zu schwören". Damit könnten weder Eid noch Amtsantritt Richters rechtsgültig sein. Ob das so ist, will auch OB Ude überprüfen lassen, warnt aber vor allzu großen Hoffnungen: "Ich will nicht Muskeln rollen, die ich nicht habe."

Tatsächlich führt die Gemeindeordnung nur die Eidesformel auf, die Stadträte sprechen müssen. Dass die rechte Hand heben solle, wer einen Eid leistet, schreiben zwar andere Gesetze vor. Jedoch bleibt ein vor Gericht geleisteter Eid auch dann gültig, wenn er nicht mit erhobener Hand gesprochen wurde. Prüfen müssen die Stadtjuristen außerdem, ob ein ungültiger Amtseid automatisch zum Verlust des Mandats führen würde.

Sollte Richter das Rathaus verlassen müssen, würde die Nummer zwei der rechtsextremen BIA-Liste, der Österreicher Manfred Schießl, in den Rat nachrücken.

© SZ vom 04.07.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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