Prozess:SUV-Besitzer verklagt Sankafahrer

  • Ein SUV-Fahrer klagt auf Schadenersatz, weil ein Sanka im Einsatz sein Auto beschädigt haben soll.
  • Ein Sachverständiger kann allerdings den angeblichen Unfallverlauf nicht nachvollziehen.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Der Rettungswagen kam mit Blaulicht und Martinshorn, obendrein hatte er an dieser Kreuzung Vorfahrt. Dennoch verklagte ein Münchner den Fahrer, weil der die Vorderfront seines Geländewagens beschädigt haben soll. Vor der Amtshaftungskammer am Landgericht München I konnte ein vom Gericht bestellter Sachverständiger den angeblichen Unfallverlauf aber nicht nachvollziehen - deshalb wird der klagenden Audi-Fahrer seinen Blechschaden von rund 3800 Euro nun wohl selber zahlen müssen.

Der Mann war mit seinem Q 7 auf der Brieger Straße in Moosach gefahren. An der Kreuzung zur Zittauer Straße hörte er das Einsatzsignal des von rechts kommenden Sanka. An dieser Kreuzung gilt die Regel "Rechts vor Links".

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Der Audi-Fahrer sagte nun vor Gericht, er habe seinen SUV sofort bis zum Stillstand abgebremst. "Für den Rettungswagen wäre ausreichend Platz vorhanden gewesen, um den Kreuzungsbereich unfallfrei zu durchfahren", erklärte er. Der ungebremst herbeirasende Sanka habe die Front des Q 7 zwar noch umfahren, sei dann aber zu früh eingeschert.

Der Sachverständige sah sich in der Verhandlung die Unfallfotos an. Um den Schaden an dem SUV zu verursachen, hätte der Sankafahrer plötzlich und so stark wie bei einem Rangiermanöver nach rechts einschlagen müssen, sagte er dann. Viel wahrscheinlicher sei, dass der Q 7 doch langsam vorwärts gerollt sei. Das Gericht wies daraufhin die Klage ab: Abgesehen von den Einsatzsignalen hätte der Mann an dieser Kreuzung ohnehin vorsichtiger fahren müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 25.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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