Prozess:Münchner Flughafenbaby war bereits klinisch tot

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  • Die Angeklagte war nach eigenen Angaben von einer Todgeburt ausgegangen. So begründete die 24-Jährige, dass sie das Baby auf der Flughafentoilette zurückgelassen hatte.
  • Eine Gutachterin sagt aus, dass das Mädchen zum Zeitpunkt der Geburt gesund gewesen sei.
  • Als das Baby dann in der Toilette am Münchner Flughafen gefunden wurde, war es aber klinisch tot.
  • Der Richter liest aus einem Brief vor, den die Angeklagte an ihre Eltern geschrieben hat. Darin bereut sie die Geschehnisse.

Von Peter Becker

Zu dem Zeitpunkt, als das Baby in der Kloschüssel einer Toilette am Münchner Flughafen gefunden wurde, war es bereits klinisch tot. "Das volle Programm" war nötig, um das Mädchen zurück ins Leben zu holen. Dies stellte eine als Sachverständige geladene Rechtsmedizinerin im Prozess gegen eine 24-jährige Erzieherin am Landshuter Landgericht fest. Deren Verteidiger Ahmed Adam hat am zweiten Verhandlungstag eingeräumt, dass seine Mandantin die Mutter des Kindes ist. Sie ist wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

"Das Kind hat Glück gehabt, dass es sich so gut entwickelt hat", stellte die Sachverständige fest. Das Gehirn des Babys war bereits angeschwollen, als die Ärzte in der Haunerschen Kinderklinik um sein Leben kämpften. Es gelang ihnen, die Schwellung zum Abklingen zu bringen. Normalerweise, sagte die Sachverständige, blieben Schäden zurück. Nach dem derzeitigen Stand der Dinge zeigt das Mädchen bislang jedoch nur kleine Auffälligkeiten.

Landshut
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Eine 24-Jährige steht jetzt vor Gericht, weil sie versucht haben soll, ihr Neugeborenes auf einer Toilette am Münchner Flughafen zu töten.

Zuvor hatte bereits der Kindesvater als Zeuge seine Aussage gemacht. Er sprach von einer wechselhaften Beziehung mit der Angeklagten. Von der Schwangerschaft habe er von seiner ehemaligen Freundin erfahren, als diese in Dubai lebte. So wie ihr Verlobter, der ebenfalls als Zeuge aussagte. Er hatte die 24-Jährige über Facebook kennengelernt. Die Verlobung fand einen Tag vor der Festnahme der jungen Frau statt.

Vorsitzender Richter Markus Kring zitierte aus einem Brief, der bei einem früheren Anwalt der Angeklagten gefunden worden war. In diesem schreibt diese an ihre Eltern, dass sie die Geschehnisse bereue. Sie habe ihre Eltern nicht enttäuschen wollen. Die 24-Jährige beabsichtigte, das Kind in Dubai zur Welt zu bringen, um es dann vor eine Moschee zu legen. Sie hatte keinen Arzt aufgesucht, weil sie als schwangere, ledige Frau sofort des Landes verwiesen worden wäre. Das wollte sie ihren Eltern nicht antun.

Am Flughafen sei sie von der Geburt überrascht worden. Weil das Baby keinen Laut von sich gegeben habe, sei sie von einer "Fehlgeburt" ausgegangen. Sie sei in Panik davon gelaufen. Die Sachverständige widerspricht den Angaben. Die Angeklagte habe sich mindestens fünf Minuten in der Toilette aufgehalten. In dieser Zeit hätte das Baby Lebenszeichen von sich geben müssen. Verteidiger Ahmed Adam berät sich nun mit seiner Mandantin. Möglicherweise macht sie am kommenden Dienstag Angaben.

© SZ vom 07.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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