Prozess:Lebenslange Haftstrafe für Mord an Ehefrau

Für den Mord an seiner Ehefrau muss ein 56-Jähriger lebenslang ins Gefängnis. Dieses Urteil fällte das Landgericht München II am Mittwoch. Der hochverschuldete Kaufmann aus Anzing (Landkreis Ebersberg), der früher unter anderem in leitender Position bei einem großen Technikkonzern beschäftigt war und später eine wenig erfolgreiche Weinhandlung eröffnete, hatte seine damals 66 Jahre alte Frau im Mai vorigen Jahres mit einer Bratpfanne niedergeschlagen und dann erwürgt. Anschließend bahrte er die Leiche in der Badewanne des gemeinsamen Hauses in Anzing auf. Einige Tage später versuchte er erfolglos, sich mit Schlaftabletten selbst umzubringen. Vor Gericht beteuerte der Angeklagte, er habe seine Frau auf deren ausdrücklichen Wunsch getötet. Diese war nach einer Oberschenkelfraktur in ihrer Bewegungsfähigkeit stark eingeschränkt und habe so nicht mehr weiterleben wollen. Die Verteidigung plädierte allerdings erfolglos auf Tötung auf Verlangen, die Kammer folgte der Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Diese sah die prekäre Situation des Ehepaares - das Haus stand kurz vor der Zwangsversteigerung - als Motiv für die Tat des Angeklagten.

© SZ vom 03.03.2016 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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