Beleidigung:60-Jähriger verurteilt wegen Volksverhetzung

"Affe, verpiss dich, das kannst du bei deiner IS machen ...": Weil er einen 33-jährigen Münchner türkischer Abstammung beleidigte, steht ein 60-Jähriger vor Gericht.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

"Affe, verpiss dich, das kannst du bei deiner IS machen, geh zu deiner IS zurück, man sieht dir an, dass du von einem Volk abstammst, das von Affen abstammt." Bei einem Streit mit einem 33-jährigen Münchner türkischer Abstammung hat ein 60-jähriger Mann in der Ehrengutstraße in der Isarvorstadt mit diesen Worten sein Gegenüber beleidigt.

Das Amtsgericht München verurteilte ihn daher wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 15 Euro, also 1500 Euro.

Der Verurteilte hatte in der Verhandlung lediglich eingeräumt, den anderen Mann als "Depp und Arschloch" beschimpft zu haben. Der Betroffene habe daraufhin zu ihm gesagt, dass er doch auch ein Münchner sei. Der 60-Jährige will dann lediglich gesagt haben, "ja so schaust du aus, wie die IS im Fernsehen".

Zeugen bestätigen die Beleidigung

Das Gericht hörte drei Zeugen des Streits an, von denen zwei jedoch die massive Beleidigung bestätigten. Diesen Zeugenaussagen glaubte das Gericht. Der Richter stellte in der Urteilsbegründung fest, dass "die Äußerungen des verurteilten Münchners, die in aller Öffentlichkeit erfolgten und zumindest auch von einem Zeugen . . . wahrgenommen wurden, . . . geeignet waren, den öffentlichen Frieden zu stören."

Außerdem drückten diese Sprüche die Missachtung des Täters gegenüber dem türkischstämmigen Mann aus.

Das Gericht berücksichtigte bei der Höhe der Strafe, dass der 60-Jährige bereits wegen Beleidigung vorbestraft ist und kein eigenes Einkommen besitzt. Das Urteil (Az.: 844 Ds 111 Js 132270/15) ist rechtskräftig.

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