Prozess:Drei Jahre Haft für "Ayurveda-Doktor"

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Raghar S. wird wegen sexueller Übergriffe verurteilt

Oft litten sie schon viele Jahre. Kein Arzt hatte ihnen helfen können. Deshalb war Raghar S. ( Name geändert) für viele die letzte Hoffnung. Doch der "Ayurveda Doktor" aus Indien, der im Landkreis Starnberg eine Praxis hatte, massierte Patientinnen nicht nur. Im Februar vergangenen Jahres kam es auch zu sexuellen Übergriffen durch den 55-Jährigen, der den Titel eines Doktors in Deutschland gar nicht führen darf. Wegen Vergewaltigung, zweier sexueller Übergriffe sowie wegen des Missbrauchs von Titeln verurteilte das Landgericht München II Raghar S. am Donnerstag zu drei Jahren Haft. Er sei kein Scharlatan, sagte Richterin Regina Holstein zu dem 55-Jährigen bei der Urteilsbegründung. Es gehe allein darum, dass bei den Behandlungen "Grenzen überschritten" worden seien. Die drei Opfer hätten den Angeklagten konsultiert, weil sie krank waren. "Sie wollten keine sexuelle Befriedigung haben, dann hätten sie auch zu einem Callboy gehen können", so die Vorsitzende.

Erst nachdem eine der Frauen, die Raghar S. bei einer sogenannten Marma Massage im Genitalbereich berührt hatte, zur Polizei gegangen war, gelangten auch die anderen Übergriffe ans Licht. Dabei hatte der 55-Jährige die Hände der Frauen gegen sein erigiertes Glied gedrückt. Raghar S. indes sieht sich als Opfer einer Intrige. Es gebe aber keine Intrige, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft beim Plädoyer. Denn die drei Frauen würden sich untereinander nicht kennen. Vielmehr habe der Angeklagte die Situation seiner Patientinnen, die nackt und eingeölt vor ihm auf einer Liege gelegen haben, "schamlos ausgenutzt". Drei Jahre und zehn Monate Haft lautete der Antrag des Staatsanwalts. Rechtsanwältin Aglaia Muth, die eines der Opfer vertrat, zitierte die Mutter einer jungen Frau, an der sich der 55-Jährige verging. Sie sagte der Polizei, "die ganze Geschichte ist widerlich". Raghar S.' Verteidigerin, Rechtsanwältin Susanne Hartlage, hob hervor, dass zwei Opfer trotz Penetration wieder zu ihrem Mandanten gekommen seien. Einen Vorsatz für eine Vergewaltigung sehe sie nicht, so die Verteidigerin und forderte eine Verurteilung nur wegen Missbrauchs von Titeln zu vier Monaten Haft.

© SZ vom 12.01.2018 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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