Prozess:Discogänger bricht Frau die Nase - Bewährungsstrafe

Lesezeit: 1 min

  • Ein 44-Jähriger soll einer Frau vor einer Diskothek die Nase gebrochen haben.
  • Vor dem Amtsgericht gibt er an, sie nicht zu kennen.
  • Er wird zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung verurteilt.

Von Andreas Salch

Montagmorgen. Amtsgericht München. Es geht um Gewalt gegen Frauen. Der Richter findet deutliche Worte: "Das ist nicht nur ein bedauerlicher Vorfall, sondern ein beschämender Vorfall. Von allen Schubladen die aller unterste."

Auf der Anklagebank sitzt Minadir S., 44, von Beruf Fensterputzer. In den frühen Morgenstunden des 13. September vergangenen Jahres soll er einer Frau vor einer Diskothek am Frankfurter Ring mit einem Faustschlag die Nase gebrochen haben. Minadir S. streitet die Tat ab. "Ich kenne die Frau nicht", sagt er zu Richter Matthias Enzler.

Das Opfer musste sogar operiert werden

Das Opfer ist eine 36-jährige Pflegehelferin aus München. Sie und ihre Freundin seien aus der Disco gekommen und wollten ein Taxi nehmen, so die 36-Jährige. Plötzlich seien sie vom Angeklagten und dessen zwei Begleitern angesprochen worden: "Wir haben uns lange nicht gesehen", soll einer gesagt haben. Doch die Pflegehelferin und ihre Freundin reagierten nicht.

Daraufhin sollen die drei Männer die Frauen übel beleidigt haben. Die beiden setzten sich in ein Taxi. Die Begleiter von Minadir S. hielten jedoch die Fond-Türe fest, damit sie die Pflegehelferin nicht schließen konnte. "Dann habe ich eins auf die Nase bekommen", sagt das Opfer. Der Schlag war so heftig, dass das Nasenbein brach. Die Pflegehelferin blutete stark. Ein Krankenwagen brachte sie ins Klinikum Bogenhausen, wo sie operiert werden musste.

Leider sei ihre Nase noch nicht wieder ganz gerade. Sie müsse weiterbehandelt werden, sagt die 36-Jährige. Minadir S. hatte sie im Gerichtssaal sofort wiedererkannt. Ebenso ihre Freundin. Bei seiner Aussage behauptete S., er habe fünf Bier getrunken. In Wirklichkeit waren es wohl weitaus mehr.

Laut Aussage eines Polizisten habe er nicht mehr stehen können, als seine Personalien aufgenommen wurden. "Wir mussten ihm sagen, dass wir von der Polizei sind", erklärte der Polizeiobermeister, der bei dem Einsatz Uniform trug.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte wegen Körperverletzung und Beleidigung vier Monate Haft auf Bewährung. Ein Faustschlag eines Mannes in das Gesicht einer Frau sei eine schwere Verletzung und habe zudem eine entwürdigende Wirkung.

Für Richter Matthias Enzler war die Attacke noch weitaus gravierender. Er verhängte gegen Minadir S. sogar eine achtmonatige Bewährungsstrafe und zwar wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung sowie 1000 Euro Schadenswiedergutmachung.

© SZ vom 09.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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