Private Videoaufnahme im Zivilprozess:Radfahrer belastet sich selbst

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Vehement kämpft ein verunglückter Radler dafür, dass sein selbst gedrehtes Video als Beweis vor dem Münchner Amtsgericht gilt. Mit Erfolg. Den Prozess gegen einen Autofahrer verliert er dann trotzdem. Denn ausgerechnet mit dem Film belastet er sich selbst.

Auto gegen Fahrrad - wenn es zum Unfall kommt haben Pkw-Fahrer normalerweise schlechte Karten. Ausgerechnet mit einem selbst gedrehten Videobeweis hat es jetzt ein verunglückter Radler geschafft, dass das Münchner Amtsgericht von dieser Regel abwich. Pech für ihn, hatte er doch vehement dafür gekämpft, den Handy-Film als Beweismittel vorlegen zu dürfen.

Privat gedrehte Videos können in Zivilprozessen als Beweismittel verwendet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen. Das teilte das Gericht am Montag mit. Derartige Videos, zunächst noch ohne näheren Zweck aufgenommen - so wie ein Tourist Urlaubsfotos schieße -, seien nicht verboten. Jeder wisse, dass er in der Öffentlichkeit zufällig auf solche Bilder geraten könne. Will später jemand mit ihnen etwas beweisen, können sie laut Urteil als Beweis veröffentlicht werden.

Im vorliegenden Fall hatte sich der Kläger mit seinem Film jedoch nach Ansicht des Gerichts selbst belastet - er verlor den Prozess. Der Radler hatte im Mai 2011 in München einen Unfall; schuld war seiner Ansicht nach ein Cabriofahrer. Als es zum Prozess kam, wollte der Radfahrer die Schuld seines Kontrahenten mit einem Video beweisen - hatte er doch seine gesamte Fahrt mit einer am Fahrrad angebrachten Kamera gefilmt. Das Gericht akzeptierte das Video, denn der Autofahrer war nach Ansicht der Richterin rein zufällig vor die Linse geraten.

Allerdings hatte der Kläger mit den selbst gedrehten Straßenszenen nicht den erhofften Erfolg, im Gegenteil. Die Richterin war nach dem Film der Meinung, der Radler selbst habe sich nicht verkehrsgerecht verhalten. Das Handy-Filmchen zeige, dass er seinen Sturz selbst verschuldet habe. Auch den angeblich zum Stinkefinger erhobenen Mittelfinger des Cabriofahrers konnte sie nicht erkennen.

Die Klage auf 3000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld wies die Richterin deshalb ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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