NSU-Prozess:Bundesanwaltschaft verteidigt Ermittlungen

Die Angeklagte Beate Zschäpe beim NSU-Prozess in München. (Foto: dpa)

Die Bundesanwaltschaft hat den Vorwurf von Opfer-Angehörigen im Münchner NSU-Prozess zurückgewiesen, sie sei an einer vollständigen Aufklärung der rechtsextremistischen Mordserie nicht interessiert. Die Ermittlungen seien "sehr breit angelegt und mit enormem personellem Einsatz geführt" worden.

Die Bundesanwaltschaft hat den Vorwurf von Opfer-Angehörigen im Münchner NSU-Prozess zurückgewiesen, sie sei an einer vollständigen Aufklärung der rechtsextremistischen Mordserie nicht interessiert. Die Ermittlungen seien "sehr breit angelegt und mit enormem personellem Einsatz geführt" worden, sagte Generalbundesanwalt Harald Range dem Magazin "Focus".

Es sei Aufgabe des Gerichts, die Verantwortung der Angeklagten für die Morde zu klären. "Die Aufarbeitung möglichen Fehlverhaltens von Behörden muss hingegen in den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen erfolgen", sagte Range. Polizei und Nachrichtendienste waren der Bande lange nicht auf die Spur gekommen, weil sie den rechtsextremistischen Hintergrund nicht erkannt hatten.

Range erwartet, dass die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wegen Mordes verurteilt werden wird. "Unsere Mordanklage stützt sich auf eine Vielzahl von Beweisen. Soweit diese vor Gericht bereits erhoben worden sind, haben sich unsere Ermittlungsergebnisse bestätigt." Zuletzt hatte auch die als Zeugin befragte Mutter des mutmaßlichen Neonazi-Terroristen Uwe Böhnhardt Zschäpe als gleichberechtigtes Mitglied der Gruppe beschrieben. Beim NSU-Prozess wird am Mittwoch die Mutter der Hauptangeklagten, Annerose Zschäpe, befragt.

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