Neuaubing:Partylärm bis in den Morgen

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Die Beschwerden über das "Kulturcafé Sürahi" wegen Ruhestörung nehmen zu

Partylärm kann für Nachbarn zur Dauerbelastung werden. Gegen den Antik- und Trödelmarkt auf dem Gelände der ehemaligen Schlafwagenfabrik in Neuaubing hatten sich Anwohner und Lokalpolitiker jahrelang gewehrt - aus Angst, Münchens "Hallenkönig" Wolfgang Nöth könnte hier eine Eventlocation aus der Taufe heben, die Lärm, Schmutz und Discobetrieb zur Folge hat. Diese Sorge, das ist inzwischen klar, war grundlos. Lediglich Sammler besuchen hin und wieder den Antikmarkt.

Ruhig ist es auf dem Areal dennoch nicht. Seitdem vor etwa einem Jahr das "Kulturcafé Sürahi" angrenzend an den Antikmarkt eröffnet hat, bekommt der Bezirksausschuss Aubing-Lochhausen-Langwied regelmäßig Beschwerden auf den Tisch. Anlieger beklagen den "Disco-Betrieb" in den Räumen des Cafés bis weit nach Mitternacht; ein Nachbar ist wegen der Störungen bereits dabei, sein Haus zu verkaufen. "Während der Woche hat das Café zu, aber an Freitag- und Samstagabenden geht da drüben die Post ab", erzählt ein Anwohner, bis morgens drei oder vier Uhr sei der Lärm zu hören. Besonders laut sei es im Sommer, wenn Fenster und Türen offen stehen. Und: "An Allerheiligen ist normalerweise Tanz- und Feierverbot, das hat im Sürahi aber niemanden interessiert." Auch an Heiligabend sei dort "Highlife" gewesen. Die Nachbarn rufen dann meist die Polizei.

Die Räume des Kulturcafés werden vermietet, das Sürahi selbst verfügt nur über kleine Lautsprecherboxen. Anlieger haben jedoch schon des Öfteren beobachtet, wie Partygäste große Musikboxen und jede Menge Alkohol in das Sürahi schleppen. "Die Zustände sind unhaltbar, ich habe die Befürchtung, dass sich das langsam zum Bürgerkrieg entwickelt", meint Bezirksausschussmitglied und Stadtrat Johann Sauerer (CSU) drastisch. Eine Lösung müsse her, zumal die Anwohner künftig tagsüber auch noch den Baulärm der entstehenden Neubaugebiete Am Gleisdreieck und Trimburgstraße zu erdulden hätten.

Bei dem Sürahi, erklärt der Sprecher des Kreisverwaltungsreferats (KVR), handele es sich um eine sogenannte erlaubnisfreie Gaststätte, die nur partiell dem Gaststättenrecht unterliege. "Eine Gaststätten-Erlaubnis wurde bisher nicht beantragt und ist im Rahmen des Betriebs ohne Alkoholausschank auch nicht erforderlich", sagt Johannes Mayer. Eine solche Erlaubnis könne derzeit aber ohnehin nicht erteilt werden, da nicht bekannt sei, ob und in welchem Umfang eine gastronomische Nutzung baurechtlich überhaupt zulässig sei: "Der Betreiber wurde deshalb aufgefordert, die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit mit der Lokalbaukommission abzuklären."

Die Proteste kennt das KVR, die Behörde will sich nun an das Referat für Gesundheit und Umwelt wenden. Erst nach Lärmpegelmessungen kann über Maßnahmen entschieden werden.

© SZ vom 30.01.2017 / eda - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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