Christoph T., der im Jahr 2009 indirekt am Gewaltexzess gegen Dominik Brunner beteiligt war, sitzt seit Freitag in Untersuchungshaft. Ende Juli soll er mit zwei Begleitern am Flaucher mehrere Jugendliche und ihren Lehrer angegriffen und eine Chipstüte gestohlen haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seitdem wegen versuchten Raubes, Körperverletzung und Diebstahl.
Den Haftbefehl begründet Sprecher Thomas Steinkraus-Koch nun mit Fluchtgefahr. Der 22-Jährige sei auch schon am Flaucher geflüchtet, als er mitbekommen habe, dass die Schüler und der Lehrer die Polizei alarmierten. Zudem laufe die Bewährungsstrafe für Christoph T. aus dem Urteil im Prozess um Dominik Brunner noch bis Oktober und die Mindestfreiheitsstrafe für versuchten Raub betrage ein Jahr. All dies zusammen bewog die Staatsanwaltschaft nun, die Polizei zur Wohnung des 22-Jährigen zu schicken und ihn nach Stadelheim bringen zu lassen.
Christoph T. war im April 2010 wegen versuchter räuberischer Erpressung verurteilt worden. Er hatte mit zwei Freunden jene Schüler bedroht, die Dominik Brunner später verteidigen wollte. Bei der Gewalttat gegen Brunner war T. jedoch nicht dabei. Ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, machte das Gericht damals vom Ausgang einer Therapie abhängig, die Christoph T. absolvieren sollte. Nachdem er diese erfolgreich abgeschlossen hatte, erging im September 2010 ein Beschluss, dass die Haftstrafe für drei Jahre ausgesetzt wird.