Missbrauch einer Behinderten:Busfahrer legt spätes Geständnis ab

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Im ersten Prozess hat der Busfahrer noch alles geleugnet. Nun steht der Mann erneut in München vor Gericht - und gibt zu, eine behinderte 19-Jährige in einem Kleinbus sexuell missbraucht zu haben.

Von Christian Rost

Der Fahrer eines Schulbusses hat eine behinderte junge Frau vergewaltigt. Das gestand der 44-Jährige am Dienstag am Landgericht München I. Der Fall wird bereits zum zweiten Mal verhandelt, nachdem das erste Urteil - fünf Jahre Haft - aufgehoben worden war. In dem vorangegangenen Prozess leugnete Robert B. den Tatvorwurf noch vehement und behauptete, wegen einer Erkrankung nicht in der Lage zu einem sexuellen Missbrauch gewesen zu sein.

Es stimmte also doch, was das völlig aufgelöste Opfer nach der Fahrt im Bus mit dem Angeklagten berichtet hatte. Der Mann war seit Oktober 2011 bei einem privaten Omnibusunternehmen als Aushilfsfahrer eines Kleinbusses beschäftigt, das im Auftrag der Stiftung Pfennigparade, dem Münchner Rehabilitationszentrum für Körperbehinderte, verschiedene Routen bediente. Am 6. Dezember 2011 holte B. an einer Schule zunächst vier behinderte Personen ab und setzte sie an verschiedenen Einrichtungen wieder ab. Neben ihm auf dem Beifahrersitz befand sich eine 19-Jährige. Nachdem der Fahrer ausgestiegen war, um den dritten Fahrgast abzusetzen, saß nur noch die junge Frau im Bus. Sie hatte im Alter von zwölf Jahren einen Unfall erlitten und ist seither geistig und körperlich behindert.

Falsche Atteste zur Verteidigung

Als der Mann wieder ins Fahrzeug stieg, stand seine Hose offen. Während der Weiterfahrt blickte er dann immer wieder in Richtung der Beifahrerin und onanierte dabei. Schließlich zwang er die junge Frau zum Oralverkehr, indem er ihren Kopf nach unten drückte. Ehe er die Schülerin an einem Internat absetzte, griff er ihr noch in den Schritt. In der Einrichtung erlitt sie einen Zusammenbruch.

In der ersten Verhandlung leugnete der Angeklagte, der bei seinen Großeltern aufgewachsen war und nach der Hauptschule eine Malerlehre abgebrochen hatte, die Tat beharrlich. Er legte Atteste vor, wonach er infolge einer Viruserkrankung an Nierenversagen leide, Dialysepatient und impotent sei. Sexuelle Handlungen seien ihm unmöglich, behauptete er. Das war gelogen wie sich nun zeigte. Für die Neuauflage des Prozesses sind noch drei Verhandlungstage angesetzt.

© SZ vom 03.12.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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