Vergewaltigung einer Behinderten:Busfahrer muss fünf Jahre in Haft

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Er hat vor den Augen einer behinderten 19-Jährigen onaniert und sie dann zum Oralverkehr gezwungen: Ein Busfahrer ist wegen Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter glaubten den Schilderungen des Opfers.

Von Christian Rost

Ein Münchner Busfahrer ist wegen eines massiven sexuellen Übergriffs auf eine geistig behinderte junge Frau zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die 3. Strafkammer am Landgericht München I sprach den 43-jährigen Angeklagten der Vergewaltigung schuldig. Er selbst hatte die Tat bestritten, aufgrund einer chronischen Krankheit sei er zu solchen Handlungen gar nicht in der Lage, ließ der Mann über seinen Verteidiger erklären.

Die Strafkammer unter dem Vorsitz von Anton Winkler bezweifelte dies. Ein Glaubwürdigkeitsgutachten ergab zudem, dass die Angaben des Opfers plausibel waren. Der Angeklagte war bei einem privaten Omnibusunternehmen als Fahrer eines Kleinbusses beschäftigt, der im Auftrag der Stiftung Pfennigparade, dem Münchner Rehabilitationszentrum für Körperbehinderte, diverse Routen bediente.

Am 6. Dezember 2011 nahm der Angeklagte an einer Schule zunächst vier behinderte Personen in seinem Bus auf, um sie bei verschiedenen Einrichtungen abzusetzen. Direkt neben ihm auf dem Beifahrersitz befand sich eine 19-Jährige. Nachdem der Fahrer ausgestiegen war, um die dritte Person abzusetzen, saß nur noch die junge Frau im Fahrzeug, die im Alter von zwölf Jahren einen Unfall hatte und seither geistig und körperlich behindert ist. Als der Mann sich wieder hinter das Steuer setzte, hatte er bereits vor dem Einsteigen seine Hose geöffnet. Während der Weiterfahrt blickte er die Beifahrerin dann immer wieder an und onanierte dabei. Schließlich zwang er sie nach der Überzeugung des Gerichts mit derben Aufforderungen zum Oralverkehr, wobei er ihren Kopf in Richtung seines Schoßes drückte.

Es folgten noch mehrere derbe Sprüche, und schließlich griff der Mann dem wehrlosen Opfer in den Schritt. An einem Internat angekommen, setzte er die 19-Jährige dann ab. In der Einrichtung erzählte die junge Frau von dem Übergriff und erlitt einen Zusammenbruch. In der Folge entwickelte sie einen Waschzwang und konnte nicht mehr ruhig schlafen.

Der Angeklagte war bei seinen Großeltern aufgewachsen und brach nach der Hauptschule eine Malerlehre ab. Schon damals hatte er gesundheitliche Probleme. Jahrelang war er dann arbeitslos, bis er im Oktober 2011 als Aushilfsbusfahrer anfing. Privat lebte er eher eintönig. Auf die Frage des Vorsitzenden, womit er seine Tage so verbracht habe, antwortete der Angeklagte: "Ich war zu Hause."

Sein Verteidiger sagte, die Tat habe sich damals gar nicht so abspielen können, wie die Anklage behauptet. Der Anwalt legte dem Gericht auch Atteste vor, wonach sein Mandant infolge einer Viruserkrankung an Nierenversagen leide, Dialysepatient und impotent sei. Darüber hinaus habe er eine Hauterkrankung im Intimbereich, was ebenfalls sexuelle Handlungen unmöglich mache. Die behandelnden Ärzte konnten das im Zeugenstand so nicht bestätigen: Der Patient sei auf Erektionsstörungen hin nie konkret untersucht worden.

Eine wichtige Rolle im Prozess spielte letztlich ein Glaubwürdigkeitsgutachten des Opfers. Demnach hatte sich die 19-Jährige den Übergriff nicht etwa ausgedacht, heißt es in der Expertise. Die Angaben der Frau zum Tathergang seien detailliert und absolut glaubhaft.

© SZ vom 16.05.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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