Milbertshofen:Erhaltungssatzung wird verlängert

Die Erhaltungssatzung Milbertshofen gilt für weitere fünf Jahre, das hat der städtische Planungsausschuss beschlossen. Die Erhaltungssatzung ersetzt das bisherige Regelwerk, das Ende Oktober ausläuft. Stimmt die Vollversammlung des Stadtrates zu, kann die neue Satzung mit leicht erweitertem Umgriff und einer Geltungsdauer von erneut fünf Jahren in Kraft treten; diese Zustimmung gilt als Formalie. Neben dem bisherigen Gebiet, das im Wesentlichen in Milbertshofen liegt und zudem kleinere Teile der Stadtbezirke Schwabing-West und Schwabing-Freimann umfasst, wurden drei weitere Baublöcke zwischen dem Frankfurter Ring und der Lena-Christ-Straße in die Satzung aufgenommen.

Erhaltungssatzungen gibt es in München bereits seit 1987. Sie dienen dem Milieuschutz, also dem Erhalt einer gebietsspezifischen Bevölkerungsstruktur. Gilt eine Erhaltungssatzung, müssen bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum durch die städtischen Behörden genehmigt werden. Das soll die ungebremste Mietervertreibung verhindern. In München gibt es insgesamt 20 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen rund 247 000 Bewohner leben.

© SZ vom 19.10.2016 / eda - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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