Maxvorstadt:Wahlanfechtung scheitert vor Gericht

Irmgard Bihler-Nestle, Stadtvorstandsmitglied der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), ist am Donnerstag mit einer Wahlanfechtung gescheitert: Das Verwaltungsgericht München hat die Klage der Spitzenkandidatin der ÖDP Maxvorstadt zur BA-Wahl 2014 abgewiesen - die Begründung wird es in einigen Wochen geben. Die Stadtteilpolitikerin beklagt die unüberwindbaren Unterstützungsunterschriften-Hürden für die Wahlzulassung "Neuer Listen" bei den Bezirksausschusswahlen. "Seit Einführung der Quoren vor rund zwanzig Jahren ist keiner einzigen ,Neuen Liste' der Wahlantritt zu den Bezirksausschusswahlen in einem der 25 Münchner Stadtbezirke gelungen", sagt sie. Die ÖDP meint: Es seien viel zu viele Unterstützerunterschriften pro Stadtbezirk notwendig, eine freie Unterschriftensammlung auf der Straße sei nicht erlaubt, die Eintragungsfrist von rund vier Wochen sei viel zu kurz. Irmgard Bihler-Nestle vertrat vor der 7. Kammer die Auffassung: "Diese Vorgaben entsprechen nicht dem vom Bundesverfassungsgericht und dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof formulierten verfassungsrechtlichen Gebot, dass neuen Wahlvorschlagsträgern die Teilnahme an einer Wahl nicht praktisch unmöglich gemacht werden darf."

© SZ vom 24.07.2015 / emj - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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