Maxvorstadt:Alles Härtefälle

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Auch nördlich des Hauptbahnhofs breiten sich Glücksspielbetriebe aus. Zum Ärger der Maxvorstädter. (Foto: Amelie Geiger/dpa)

Die Gesetzeslage verhindert, dass die Stadt gegen Glücksspielbetriebe vorgehen kann

Von Stefan Mühleisen, Maxvorstadt

Die städtischen Behörden verfügen derzeit kaum über Möglichkeiten, die Ausbreitung von Spielotheken und Wettbüros einzudämmen. Das geht aus einem Schreiben des Kreisverwaltungsreferats (KVR) an den Bezirksausschuss (BA) Maxvorstadt hervor. Das Gremium engagiert sich schon länger dafür, dem Wildwuchs von Glücksspielbetrieben Einhalt zu gebieten. Die Lokalpolitiker haben vor allem das Gebiet nördlich des Hauptbahnhofs auf dem Schirm. Das KVR lässt zwar durchblicken, dass es gerne gegen die Betriebe vorgehen würde, wegen der Gesetzeslage aber keine Handhabe habe.

Behindert wird die Behörde dabei von einer Klausel im Glücksspielstaatsvertrag, wie in dem Brief an den BA deutlich wird. Das KVR spricht darin von derzeit 26 Spielhallen an zwölf Standorten im Stadtbezirk Maxvorstadt. Diese und so gut wie alle Spielotheken in München könnten jedoch eine "unbillige Härte" geltend machen. Dieser Rechtsbegriff bezeichnet eine Ausnahmeregelung für all jene, die von der Anwendung einer Vorschrift unangemessen benachteiligt würden. Das bayerische Innenministerium billigt allen Glücksspielbetrieben eine solche Härtefallregelung zu, die vor dem 28. Oktober 2011 Investitionen getätigt haben, dazu zählen auch Miet- und Pachtverträge. Und "faktisch nahezu alle Betriebe" könnten den Nachweis über diese Befreiung erbringen, teilt das KVR mit.

Gemäß dem Papier hatte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) gegen diese "liberalen Vollzugshinweise" beim bayerischen Innenministerium Protest eingelegt und um Überarbeitung gebeten - jedoch ohne Erfolg. Auch, was die Sportwettbüros angeht, sind dem KVR die Hände gebunden, ebenso der Regierung von Oberbayern. Die wartet offenbar immer noch auf ein Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofes über die Vergabe der Konzessionen für Sportwetten. Die Wettvermittlungsstellen würden deshalb bis zum Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen "vorübergehend geduldet". Als ein Werkzeug gegen den Wildwuchs hatte der BA Maxvorstadt die Idee formuliert, Wettbüros bei der Genehmigung den Spielotheken gleichzustellen - denn gemäß Staatsvertrag muss der Mindestabstand zwischen zwei Spielotheken 250 Meter betragen. Das KVR hat dies wohlwollend zur Kenntnis genommen. Man werde dieses Abstandsgebot bei der nächsten Anhörung zu einer Gesetzesnovelle einbringen. "Es erscheint ähnlich wie bei Spielhallen als sachgerecht."

© SZ vom 09.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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