Lkw-Fahrer beteuert Unschuld:Lüftners Tod "war unglücklich"

Lesezeit: 1 min

Der Lkw-Fahrer, der Monti Lüftner überfuhr, hat einen Strafbefehl bekommen. Sein Anwalt hat sich nun zu Wort gemeldet: Er kritisiert die Ermittlungen und gibt Lüftner eine Mitschuld.

Alexander Krug

War der tragische Tod des Musikmanagers Egmont "Monti" Lüftner, 77, im Mai vorigen Jahres aus Sicht des beschuldigten Lkw-Fahrer vermeidbar oder nicht? Auf diese Frage dürfte sich die juristische Auseinandersetzung konzentrieren, die nach dem Einspruch des Lkw-Fahrer gegen einen Strafbefehl demnächst das Amtsgericht beschäftigen wird.

Nach dem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom Mittwoch über den Fall hat sich jetzt der Verteidiger des 56-jährigen Kraftfahrers zu Wort gemeldet. Rechtsanwalt Manfred Plautz aus Garching hält die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft für falsch. "Bei dem Unfallgeschehen handelt es sich um eine schicksalhafte Verknüpfung unglücklicher Umstände", lautet sein Fazit.

Einspruch gegen denStrafbefehl eingelegt

Lüftner war am 7. Mai vorigen Jahres auf einem Wertstoffhof in Garching frontal von einem anfahrenden Lkw erfasst und überrollt worden. Er erlag noch an der Unfallstelle seinen Verletzungen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 56-Jährigen Unachtsamkeit vor. Als Lüftner vorne an der Fahrzeugfront vorbeigegangen sei, sei er für mindestens eine Sekunde sichtbar gewesen. Bei vorausschauender Fahrweise wäre der Unfall somit vermeidbar gewesen. Der vom Amtsgericht ausgestellte Strafbefehl lautet auf fahrlässige Tötung, als Geldstrafe sind 90 Tagessätze zu je 30 Euro festgesetzt.

Lüftner könnte auch alkoholisiert gewesen sein

Der Beschuldigte hat dagegen Einspruch eingelegt. Er gibt an, Lüftner nicht gesehen zu haben. Er könne sich auch nicht erklären, woher dieser plötzlich aufgetaucht sei. Wahrscheinlich sei er im toten Winkel gewesen.

Anwalt Plautz fordert, das Verfahren gegen seinen Mandanten einzustellen. Der Beschuldigte habe sich nach allen Seiten umgeschaut und sei dann mit weniger als sechs Kilometer pro Stunde losgefahren. "Mehr kann von einem sorgfältigen Verkehrsteilnehmer nicht erwartet werden."

Zudem treffe Lüftner ein "erhebliches Mitverschulden". Der 77-Jährige sei auf dem Wertstoffhof herumgegangen, obwohl dies gefährlich und nicht erwünscht sei. Auch der Betreiber des Wertstoffhofes trage eine Mitverantwortung, da er seine Aufsichtspflicht "in grober Weise" vernachlässigt habe.

Dies zeige auch ein weiterer tödlicher Unfall, der sich nur vier Wochen vor Lüftners Tod auf dem Gelände ereignet habe. Letztlich könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass Lüftner alkoholisiert war, da er vorher in einer Gaststätte zu Mittag gegessen hatte.

Plautz zufolge sei nach dem Unfall von Lüftner zwar eine Blutprobe genommen worden, deren Ergebnis habe er aber bis heute nicht erhalten, es befinde sich auch nicht in den Akten.

© SZ vom 25.03.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: