Bürgerentscheid:Pullacher sollen im Februar abstimmen

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Ob das umstrittene Wohnhaus an der Heilmannstraße 53/55 in Pullach gebaut wird, müssen die Bürger entscheiden. Das Bild zeigt eine Visualisierung. (Foto: Linsenmayer Projekte)

Bürgermeisterin Tausendfreund akzeptiert die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens der WIP gegen Kommunalwohnungen und will ihm ein Ratsbegehren entgegensetzen.

Von Michael Morosow, Pullach

Der Streit zwischen der Gruppierung "Wir in Pullach" (WIP) und der Mehrheit des Gemeinderates um das geplante kommunale Wohnbauprojektes an der Heilmannstraße wird nun definitiv durch einen von der WIP geforderten Bürgerentscheid geklärt werden. Voraussichtlicher Termin dafür ist der 25. Februar 2018. Der Pullacher Bevölkerung werden dabei allerdings zwei Fragen zur Entscheidung vorgelegt werden: Dem Bürgerbegehren der WIP, die eine Wohnbebauung verhindern soll, wird die Mehrheit des Gemeinderats ein Ratsbegehren entgegenstellen.

Mit dieser Entscheidung reagieren Bürgermeisterin Susanna Tausendfreund (Grüne) und die Ratsmehrheit auf einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts vom Montag, in dem dieses nicht nur einem parallel laufenden Eilantrag der WIP in dieser Streitsache stattgibt. In seiner Begründung hat das Gericht zudem klar zum Ausdruck gebracht, dass es auch in der Hauptsache, also in der Frage der Zulässigkeit des von der WIP formulierten Bürgerbegehrens, die Einwände der Gemeinde dagegen als haltlos betrachtet. Diese Entscheidung in der Hauptsche, sagte Tausendfreund am Mittwoch der SZ, "werden wir nicht abwarten".

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts, der laut Tausendfreund am Dienstag kurz nach 17 Uhr im Rathaus eingetroffen war, hatte am selben Abend bereits Auswirkungen auf die Tagesordnung des Gemeinderats. Unter Punkt elf hätte über Änderungen der Be- und Entlüftungsplanung des umstrittenen Neubauprojektes beraten werden sollen. Der Punkt musste von der Tagesordnung genommen werden, weil das Gericht dem Eilantrag der Wählervereinigung stattgegeben hat. Die Gruppierung hatte darin gefordert, dass sämtliche Maßnahmen im Hinblick auf eine Bebauung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu unterbleiben haben.

Am 9. Januar in einer Sondersitzung oder am 16. Januar in der regulären Sitzung will der Gemeinderat nun über den Text des Ratsbegehrens und der Begründung sowie die Formulierung der Stichfrage beraten. Die von der Gemeinde beanstandete Fragestellung des Bürgerbegehrens der WIP lautet: "Sind Sie dafür, dass das Grundstück Heilmannstraße 53/55 als Vorratsfläche erhalten bleibt und in naher Zukunft nicht bebaut wird?"

Diese Fragestellung hatte der von der Gemeinde Pullach beauftragte Jurist Gerhard Spieß als zu unkonkret bezeichnet. Der Begründungstext sei lückenhaft und habe durch das Weglassen wichtiger Informationen die Unterzeichner des Bürgerbegehrens möglicherweise in die Irre geführt, sagte Spieß am 7. Oktober im Gemeinderat.

Dagegen sahen sowohl der Jurist der WIP als auch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes München keinen Anlass zu einer Beanstandung des Begründungstextes. Dennoch entschied der Gemeinderat gegen die Stimmen der WIP-Fraktion, zweier FDP-Räte und auch der Stimme von der Bürgermeisterin, das Begehren, als "materiell unzulässig", abzulehnen.

Auf die Rathausverwaltung und den Gemeinderat kommt nun viel Arbeit zu. "Das ist wie bei der Organisation einer Wahl: Stimmzettel entwerfen, Wahllokale bestimmen, Wählerverzeichnis erstellen, Briefwahl vorbereiten, Wahlausschuss bestimmen", sagte Bürgermeisterin Tausendfreund. Zweieinhalb Monate habe man dafür nun Zeit, "Wir peilen den 25. Februar als Wahltermin an."

© SZ vom 14.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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