Landgericht München I:Streit um beschlagnahmten Porsche

Lesezeit: 2 min

  • Ein Mann möchte einen Porsche kaufen. Jedoch kommt ihm die Staatsanwaltschaft zuvor und nimmt den Verkäufer wegen Betrugs fest.
  • Die Staatsanwaltschaft übergibt das Auto an den mutmaßlich richtigen Eigentümer.
  • Deshalb fordert der ursprüngliche Kaufinteressent nun Schadenersatz vom Freistaat.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Ein ungewöhnlicher Streit über einen Porsche Cayenne S wird vor dem Landgericht München I ausgetragen. Ein Münchner hat den Freistaat auf 33 900 Euro Schadenersatz plus 1170 Euro Anwaltskosten verklagt: Er wirft der Staatsanwaltschaft vor, den Luxus-SUV, den er gebraucht kaufen wollte, nur auf die Kopie eines Fahrzeugscheins hin, an einen angeblichen früheren Besitzer herausgegeben zu haben.

Dem klagenden Münchner ist längst bewusst, dass der Porsche von einem Betrügerpärchen angeboten worden war - dennoch trauert er dem verpassten Geschäft nach und will nun aus der Staatskasse entschädigt werden.

Hätte der Mann Geld dabei gehabt, wäre das Auto jetzt vielleicht seines

Auf einem Onlineportal war der Wagen 2013 angeboten worden. Besichtigen konnte man das damals sechs Jahre alte Auto in einem gemieteten Showroom an der Wasserburger Landstraße. Angeblich sollte das Fahrzeug gründlich in einer Werksniederlassung überholt worden sein. "Hätte ich damals Geld dabei gehabt, hätte ich ihn gleich mitnehmen können und wäre heute rechtmäßiger Besitzer", erklärte der Mann vor der Amtshaftungskammer.

Doch viel Zeit zum Überlegen wollte ihm der angebliche Autoverkäufer auch nicht lassen. Er rief schon bald bei dem Interessenten an und berichtete von einem weiteren Kaufwilligen - nur wenn er sofort das Geld bringe, könne er den Porsche noch haben. Dann brach der Kontakt ab: Weil nämlich unmittelbar darauf die Staatsanwaltschaft zugeschlagen hatte und die betrügerischen "Autohändler" auffliegen ließ. Zusammen mit anderen Betroffenen stellte der Münchner Strafanzeige. Der Haupttäter wurde später zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Betrugs verurteilt.

In der Zwischenzeit war ein anderer Münchner zur Staatsanwaltschaft gegangen und hatte dort die Fotokopie eines Fahrzeugscheins vorgelegt - demzufolge sei er der frühere Eigentümer, der von den Betrügern auch geprellt worden sei. Die Behörde gab den beschlagnahmten Wagen daraufhin an ihn raus. Das hätte die Staatsanwaltschaft nicht tun dürfen, regte sich der Mann auf, dem der Porsche entgangen war.

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Der verärgerte Münchner besteht auf ein Urteil

"Es war nur eine Kopie", schimpfte er in der Verhandlung, "wo war der Beweis für das Eigentumsrecht?" Offenbar ärgert es ihn, dass er den SUV damals nicht "gutgläubig" erwerben konnte: Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist festgelegt, dass man auch Eigentümer einer Sache werden kann, wenn man sie gutgläubig erwirbt, obwohl der Verkäufer zu diesem Geschäft gar nicht berechtigt gewesen wäre (§ 932).

Bei diesem Vorgehen der Staatsanwaltschaft liege zwar "eine Amtspflichtverletzung nicht fern", sagte der Kammervorsitzende. "Ich gestehe Ihnen zu, dass das Verfahren der Staatsanwaltschaft nicht richtig war." Allerdings ändere das nichts an dem Umstand, dass der Kläger durch die behördlichen Ermittlungen schon gewusst habe, dass der später Verurteilte zum Verkauf des Wagen offenbar nicht berechtigt war.

Folglich hätte er zu dieser Zeit nicht mehr "gutgläubig" kaufen können. Das Gericht ließ kaum Zweifel aufkommen, dass es die Klage voraussichtlich abweisen wird. Doch der verärgerte Münchner besteht auf ein Urteil, das am 9. März verkündet wird.

© SZ vom 12.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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