Kriminalfall in Haar:Kreissägen-Fall bleibt Totschlag

Das Landgericht München I sah das Mordmerkmal der Heimtücke im Kreissägen-Fall nicht erfüllt. (Foto: dpa)

Gabi P. hat ihren Freund in Haar getötet und die Leiche im Garten vergraben. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord plädiert, doch nun hat sie die Revision zurückgezogen.

Von Susi Wimmer, München

Das Urteil im sogenannten Kreissägen-Fall ist rechtskräftig: Die Staatsanwaltschaft hat nach Auskunft ihrer Sprecherin Anne Leiding ihre im Mai eingelegte Revision zurückgenommen. Damit muss die 32 Jahre alte Gabi P. wegen Totschlags eine Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren verbüßen. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess hingegen im Frühjahr dieses Jahres eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert - wegen Mordes.

Die Pädagogik-Studentin Gabi P. hatte zugegeben, Ende 2008 ihren Freund getötet und die Leiche im Garten vergraben zu haben. Das Paar lebte 2008 in einem Häuschen in Haar. Nach Aussagen der Frau habe sich ihr Freund am Tatabend selbst eine abgeklebte Schwimmbrille aufgesetzt, um nichts sehen zu können, und sich von ihr zum Liebesspiel ans Bett fesseln lassen. Wegen Umbauarbeiten sei eine Kreissäge neben dem Bett im Dachgeschoss gelegen.

Diese drückte Gabi P. laut Gutachter zweimal gegen den Hals des Mannes und gegen seine Brust. Das Landgericht München I sah darin aber - anders als die Staatsanwaltschaft - nicht das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Es ging davon aus, dass Gabi P. beim Fesseln des Freundes noch keine Tötungsabsicht hegte. Sie habe ihn nicht heimtückisch in eine Falle gelockt. Das Motiv der Tat blieb unklar.

© SZ vom 24.10.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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