Kontrollen in Erholungsgebieten:Den Ausweis bitte!

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Ein Lagerfeuer an der Isar, Menschen prosten sich zu, hören Musik: Plötzlich kommt ein Uniformierter und fragt nach den Personalien. In städtischen Erholungsgebieten dürfen private Sicherheitsdienste nach dem Ausweis fragen - um Verstöße ahnden zu können.

Michael Tibudd

Mitunter kann es martialisch aussehen, wenn die kräftigen, einheitlich gewandeten Herren am Flaucher zum Einsatz schreiten. Wie bitte, ein Lagerfeuer, und rundherum Menschen, die sich zuprosten und zur nicht ganz leisen Musik aus der mitgebrachten Anlage tanzen? Die Uniformierten können das nicht dulden und schreiten ein. Sie gehen auf die Feiernden zu und fragen nach Personalien. Musikanlage? Verboten. Also droht ein Verwarnungsgeld.

"Einhaltung der Grünanlagensatzung sicherstellen": An der Isar und in Parks setzt die Stadt auch Kontrolleure von privaten Wachdiensten ein. (Foto: Alessandra Schellnegger)

Nun mögen Zurechtweisungen durch Uniformierte in München nichts Ungewöhnliches sein. Überraschend aus der Sicht vieler Bürger ist, dass die Herrschaften, die nach dem Ausweis fragen, nicht etwa das vertraute Grün der Polizei oder das Wappen der Stadt auf der Brust tragen, sondern zum Beispiel ein rotes T-Shirt in der Firmenfarbe ihres Arbeitgebers.

Denn insbesondere an schönen Tagen sind an vielen Orten im Stadtgebiet, aber auch im Umland private Sicherheitsdienste im Auftrag der jeweiligen Kommune unterwegs, um für Ordnung zu sorgen.

Fragt sich freilich: Dürfen die das? Schließlich könnte man die Kontrollen ja auch für eine hoheitliche Aufgabe halten, und ganz unabhängig davon beschleicht manchen ein ungutes Gefühl, wenn eine private Firma persönliche Daten abfragt.

Aus Sicht der Stadt München gilt dabei ganz klar: Sie dürfen. Das zuständige Baureferat "setzt in größeren städtischen Naherholungsgebieten private Dienstleister ein", teilt das Referat mit. Deren Auftrag sei es, "die Einhaltung der Grünanlagensatzung sicherzustellen und das städtische Personal zu unterstützen".

In erster Linie geht es dabei um die Kontrolle der Einhaltung von Verboten - also etwa, dass an der Isar innerhalb des Mittleren Rings nicht gegrillt wird und die Griller sich auch im Westpark, am Fasaneriesee oder im Hirschgarten an die vorgegebenen Zonen halten.

Wobei Kontrolle aus Sicht des Baureferats das falsche Wort ist. Die Arbeit ziele darauf ab, "die Grünanlagen in ihrem Bestand zu schützen", heißt es. Man müsse dafür eben "unterschiedliche, teils widerstreitende Nutzerinteressen" vereinen. Die städtische Grünanlagenaufsicht fungiere insbesondere an der Isar als "Naturschutzwacht" und werde an Tagen mit besonders gutem Wetter von externen Dienstleistern unterstützt.

Die privaten Sicherheitsleute haben deswegen aus Sicht der Stadt dieselben Rechte wie eigene Beschäftigte. Sie würden natürlich "umfassend eingewiesen". Sie dürfen demnach auch nach Personalien fragen. Wenn jemand diese nicht freiwillig rausrückt, können die Wachleute die Polizei rufen. Mit der arbeite man eng zusammen, heißt es vom Baureferat.

Ähnlich hält es das Landratsamt Bad Tölz -Wolfratshausen. Im Erholungsgebiet Ambach am Starnberger See hat ein privater Sicherheitsdienst sogar explizit den Auftrag, vorbeugend Personalien festzustellen - um später einen Verantwortlichen ermitteln zu können, falls Müll liegen bleiben sollte.

© SZ vom 07.08.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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