Neun Monate lang hat ein Abschleppdienst wegen offener Rechnungen einen Pkw versteckt. Nun ist das Auto schrottreif und die Handtasche verschwunden.
Neun Monate hat es gedauert, bis Karin Guse ihr Auto wiederbekommen hat - jetzt ist der lila Twingo schrottreif. "Es ist eine unglaubliche Geschichte", sagt Guse, "eigentlich schütteln alle nur noch mit dem Kopf." Am 26. Januar 2009 war Guses Wagen im Auftrag der Parkräume KG abgeschleppt worden. Im Auto habe ihre Handtasche gelegen, sagt sie, mit Ausweis, Kreditkarten und 150 Euro in bar.
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Die private Abschleppfirma Parkräume KG hatte das Auto von Karin Guse nicht, wie hier in Trudering, in eine Verwahrstelle gebracht, sondern auf einem Parkplatz an der Balanstraße versteckt. (© Foto: Stephan Rumpf)
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Das Unternehmen wollte nicht verraten, wo das Auto steht, solange Guse nicht die Abschleppkosten zahlt. Nun hat das Amtsgericht München die Parkräume KG verpflichtet, den Wagen herauszugeben. Doch da war es eigentlich schon zu spät: Wenige Tage vor dem Urteil vom 26. Oktober hatte eine Bekannte Guses den Twingo entdeckt, auf einem Parkplatz Ecke Balan-/Chiemgaustraße. "Ich weiß nicht wie, aber die Lichtmaschine, die Batterie, alles ist kaputt", sagt Guse. Die Handtasche, sie war leer.
Die Geschichte hat noch eine Vorgeschichte, und dazu hat Guse auch selbst einiges beigetragen: Der Vorfall im Januar war nicht das erste Mal, dass die Frau in Konflikt mit der Parkräume KG geriet. Insgesamt vier Mal ist ihr Auto abgeschleppt worden, immer in der Kainzenbadstraße in der Nähe des Michaelibads, immer vor der Wohnung ihrer Tochter. Die Parkräume KG überwachte dort im Auftrag der Wohnungsbaugesellschaft GWG die Stellplätze.
Bereits mehr als 100 Anzeigen wegen Nötigung
Das Unternehmen überwacht auch viele andere Parkplätze in München, vor Supermärkten zum Beispiel. Wer abgeschleppt wird, muss zahlen, um sein Auto wieder zu bekommen. Die Münchner Polizei kritisiert dieses Geschäftsmodell, sie hat schon mehr als 100 Anzeigen wegen Nötigung aufgenommen. Die Münchner Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben. Die GWG hat der Parkräume KG inzwischen gekündigt. "Die Methoden der Firma, wie die Falschparker zur Kasse gebeten werden, konnten wir nicht länger unterstützen", sagt Geschäftsführer Dietmar Bock.
Als der Twingo 2006 zum ersten Mal abgeschleppt wurde, hat Guses Tochter, sie war an dem Tag gefahren, noch anstandslos gezahlt. Beim zweiten Mal, im Juni 2007, stand das Auto die ganze Nacht in einer Feuerwehranfahrtszone. Die Parkräume KG verlangte 254,70 Euro fürs Abschleppen, verriet Guse aber den Standort, bevor die Falschparkerin bezahlte: Ihre Tochter holte den Wagen ab, die Rechnung wurde nie beglichen.
Beim dritten Mal legte Karin Guse eine filmreife Flucht hin: Wieder stand sie in der Anfahrtszone, sie bemerkte den Abschleppwagen, sprang in ihren Twingo und rauschte davon. Die Parkräume KG verlangte dennoch 254,79 plus zehn Euro Mahngebühren. Ausgerechnet beim vierten Mal dann, als Mitarbeiter der Parkräume KG den Twingo für neun lange Monate mitnehmen ließen, da stand Guse nach Ansicht des Amtsgerichts zulässig auf einem Behindertenparkplatz, weil sie zu 40 Prozent anerkannt behindert ist - obwohl sie keinen Behindertenausweis hat.
Die Parkräume KG präsentierte Guse für alle Abschleppaktionen zusammen eine Rechnung von knapp 1000 Euro. "Das kann ich mir als Rentnerin gar nicht leisten", sagt sie. Sie habe Ratenzahlung angeboten, darauf sei das Unternehmen aber nicht eingegangen. Die Parkräume KG behauptet das Gegenteil. Schließlich schaltete Guse einen Anwalt ein und zeigte die Parkräume KG an, sie wollte ja ihr Auto wiederbekommen - und natürlich die Handtasche.
"Die Preise sind Wucher"
"Ich sehe ja ein, dass ich falsch geparkt habe, aber die Preise sind Wucher, und die Methode, vor allem das mit der Handtasche, das ist eine Frechheit", schimpft Guse. Das Amtsgericht hat zwar nicht über die Handtasche entschieden, gibt Guse ansonsten aber Recht: Die Parkräume KG dürfe das Auto nicht zurückbehalten, weil es am 26. Januar zu Unrecht abgeschleppt worden sei. Die Höhe der Gebühren sei nicht angemessen: Anstatt 1000 Euro, die das Unternehmen verlangte, muss die Frau nun wegen der beiden Abschleppaktionen im Jahr 2007 nur rund 300 Euro zahlen.
Joachim K. Gehrke, Geschäftsführer der Parkräume KG, geht gegen das Urteil in Berufung. Er kritisiert die Ansicht des Gerichts, wonach Guse zulässig auf dem Behindertenparkplatz stand: Dies sei nur mit einer Parkerlaubnis für Schwerbehinderte gestattet. Gehrke verteidigt die Geschäftsmethoden seines Unternehmens mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Juni 2009: Seiner Interpretation des Urteils nach dürfen Unternehmen wie die Parkräume KG den Standort eines abgeschleppten Wagens solange geheim halten, bis der Betroffene die Strafe gezahlt hat. Zur Handtasche äußert er sich nur mit einem Satz: "Ob und was für Gegenstände im Fahrzeug sind, wissen wir nicht."
Guse hat wenig Hoffnung, den ihren Angaben nach verschwundenen Inhalt der Handtasche je wiederzusehen: "Da steht halt Aussage gegen Aussage." Sie will aber auf jeden Fall weiter gegen die Parkräume KG vorgehen und auch versuchen, Schadensersatz für ihr kaputtes Auto zu bekommen. Erst einmal ist sie aber gespannt auf ein Urteil des Landgerichts Augsburg: Dort ist Gehrke wegen einer Abschleppaktion vom Amtsgericht Aichach zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Nötigung verurteilt worden. Am heutigen Donnerstag findet die Berufungsverhandlung statt.
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(SZ vom 12.11.2009/hs/wib)
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Wie wär's stattdessen mit anständig parken und keine Behindertenparkplätte belegen wir die arme arme Frau aus dem Artikel?
Du böses, böses Abschlepperchen !!!
Ich warte noch auf den Tag an dem sie Fahrräder abschleppen und ich mich auch mit aufregen darf :-)
Ansonsten sollte man sein Auto mit GPS ausstatten, damit man es schnell wieder findet! Das ist sicher billiger als dauernd abgeschleppt zu werden.
Es geht doch nicht um "Strafe". Es geht um den entstandenen Schaden. Der besteht in den Kosten, die der Parkplatzbesitzer hat. Diese bestehen in dem, was ihm der Unternehmer berechnet. Der ist aber natürlich teurer als ein Abschlepper, da er ja auch kostendeckend arbeiten muß. Alternative wäre, daß der Parkplatzbesitzer selbst sich die Mühe macht, ein Abschleppunternehmen anzurufen, es zu bezahlen und sich anschließend mit einem renitenten und unbelehrbaren Falschparker der im Artikel beschriebenen Sorte auseinanderzusetzen, damit er dieses Geld bekommt. Denn freiwillig wird ja nicht bezahlt, wie im Artikel zu lesen war. Da sieht man, daß der Unternehmer hier doch eine für den Geschädigten praktische Dienstleistung anbietet. Was ist daran unseriös? Wenn ich einen Anwalt beauftrage und gewinne, muß der andere doch auch zahlen, und der Anwalt verdient damit sein Geld. Ist der auch ein Abzocker?
Wo soll hier die Nötigung liegen. Die Falschparkerin hatte offene Rechnungen. Jede Kfz-Werkstätte macht von ihrem Pfandrecht Gebrauch, wenn nötig.
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