Kinderbetreuung:Mehr Sicherheit für Eltern im Streit um Kita-Gebühren

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Noch haben sich nicht viele Eltern an Gerichte gewandt, um einen Kita-Platz einzuklagen. (Foto: dpa)

Seit der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz besteht, haben ihn erst wenige Eltern eingeklagt. Aber es ist nötig und richtig, dass die Gerichte die Fälle nun Schritt für Schritt klären.

Kommentar von Ulrike Heidenreich

Manche Eltern lassen ihr Kind noch schnell taufen, um bessere Karten zu haben - in einer konfessionellen Einrichtung. Vielleicht kommt man ja so in der Kindertagesstätte zu einem Platz, den man schon lange verzweifelt sucht? Manche Väter und Mütter kapitulieren; sie schieben die Rückkehr in den Beruf auf, weil sie nicht das Betreuungsumfeld finden, das sie sich für ihr Kleines wünschen.

Und manche Eltern gehen den harten Weg: Sie klagen. So wie jetzt die Familie, die in München keinen Platz in der Kita für den Sohn fand, ihn in einer privaten Krippe anmeldete und den Mehrbetrag zurück haben will. Auch wenn da schnell das Wort von einer "Luxus-Kita" die Runde macht, weil der private Betreiber Kinder-Yoga anbietet - wohlfühlen tut sich in diesem Rechtsstreit sicher niemand.

Prozess um Krippenplatz
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Eine junge Familie bekommt in München nicht den gewünschten Krippenplatz - und sucht sich selbst einen für 1380 Euro im Monat. Die Stadt muss jetzt wohl den Differenzbetrag übernehmen.

Von Heiner Effern

Als 2013 der gesetzliche Anspruch für ein- bis dreijährige Kinder auf einen Platz in einer Kita in Kraft trat, war die Sorge bei den Kommunen groß. Doch die befürchtete Klagewelle blieb aus. Die wenigsten Eltern zeigten Nerven und Geduld dafür. Bis Ende vergangenen Jahres gingen bei den deutschen Verwaltungsgerichten gerade mal 1000 Verfahren rund um den Rechtsanspruch ein.

Viele konnten zu den Akten gelegt werden, weil die Kommunen dann plötzlich doch eine Betreuung anbieten konnten. Die Erfahrung zeigt, dass Kommunen eher Urteile vermeiden wollen.

Woran das liegt? Die Kriterien, unter welchen Umständen Eltern einen Platz ablehnen können, sind schwammig. Da ist die "zumutbare Entfernung" zur Kita, die dehnbar ist. Da sind Standards, Betreuungsschlüssel und Qualifikationen von Erzieherinnen, die mal so, mal so ausgelegt werden können.

Die Gerichte klären das nun Schritt für Schritt. Das ist nötig. Es gibt den Kommunen Klarheit, mit welchen finanziellen Folgen sie rechnen müssen. Und Eltern, die tagtäglich mit Kind und Job jonglieren, gibt es mehr Sicherheit.

© SZ vom 22.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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