Gericht:Fall des "Parkhaus-Mörders" wird nicht neu aufgerollt

Die Millionärin Charlotte Böhringer wurde im Mai 2006 in ihrer Münchner Penthousewohnung erschlagen. (Foto: Robert Haas)
  • Benedikt T. wollte mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erreichen, dass das Urteil gegen ihn in letzter Instanz geprüft wird.
  • Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde aber nicht zur Entscheidung angenommen.
  • Der 33-Jährige war zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er seine Erbtante, die Millionärin Charolotte Böhringer, getötet haben soll.

Von Christian Rost

Karlsruhe hat eine Verfassungsbeschwerde des sogenannten Parkhaus-Mörders nicht zur Entscheidung angenommen. Damit sind die Verteidiger des wegen Mordes an seiner Erbtante zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Benedikt T. auch in der letzten Instanz am Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, das Urteil auf den Prüfstand zu stellen.

Vor acht Jahren hat das Schwurgericht am Landgericht München I den damals 33-Jährigen wegen Mordes an seiner Tante Charlotte Böhringer verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Kammer war nach 93 Verhandlungstagen davon überzeugt, dass er im Mai 2006 die Millionärin in ihrer Penthousewohnung über ihrem Münchner Parkhaus erschlagen hat. Als Motiv wurde angenommen, dass er befürchtete, enterbt zu werden, weil er sein Jura-Studiums abgebrochen hatte.

Benedikt T., der in Straubing einsitzt, beteuert bis heute seine Unschuld. Seine Anwälte Peter Witting und Carolin Arnemann kritisieren, der Schuldspruch des Schwurgerichts "auf reiner Indizienlage hätte niemals erfolgen dürfen". Sämtliche Versuche, den Fall neu aufzurollen, scheiterten allerdings. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision, das Landgericht Augsburg lehnte einen Wiederaufnahmeantrag ab. Das Oberlandesgericht München bestätigte diese Entscheidung.

Dass Karlsruhe sich nicht mit dem Fall befassen will, "sollte zu denken geben", so T.s Anwälte. Schließlich gehe es um eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Anwälte prüfen derzeit, ob sie erneut einen Wiederaufnahmeantrag stellen werden.

© SZ vom 03.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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