Garching:Züchterin bekommt Zebus wohl nicht zurück

Christine Scherr wird wahrscheinlich ihre Zwergzebus nicht wiederbekommen. Das Verwaltungsgericht wird über ihren Eilantrag bis Dienstag entscheiden, aber der Richter deutete an, dass die Abholung der Tiere rechtens war. Das Landratsamt setzte damit das Halteverbot durch, das es gegen die Rinderhalterin ausgesprochen hatte, wobei diese dagegen geklagt hatte. Die Behörde begründete die Aktion damit, dass die Tierhaltung nicht artgerecht erfolgt sei. Die Fläche sei für die 150 Tiere zu klein, der Boden sei matschig, es gebe zu wenig Unterstandfläche. Außerdem sei die Wasserversorgung schlecht. Fünf Tiere verblieben allerdings auf der Weide, sie entkamen den Häschern. Diese versorgt Scherr auch weiterhin. Elf Bullen wurden mittlerweile geschlachtet, für die übrigen Tiere gebe es einen Käufer, teilte das Landratsamt mit. Christine Scherr hatte sich bemüht, einen größeren Stall zu finden. Doch den Stall im Landkreis Freising, den sie ins Auge gefasst hatte, erkennt das dortige Veterinäramt nicht als geeignet an. Sollte der Richter am Verwaltungsgericht Scherrs Eilantrag auf Wiedergabe der Herde also ablehnen, kann das Landratsamt die Tiere veräußern. Falls vom Erlös nach Abzug der Kosten etwas übrigbleibt, geht das Geld an die Halterin.

© SZ vom 16.01.2018 / pa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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