Vor Gericht:Teure Knallerei im Wald

200 Euro Strafe für Abfeuern einer Schreckschusspistole

Endlich volljährig. Endlich in der Lage, sich eine Schreckschusspistole zu kaufen und damit einfach mal aus reiner Neugier und Gaudi ein bisschen im Wald rumzuballern. Dass die Gesetzeslage nicht ganz so einfach gestrickt ist und auch Erwachsene nicht ohne weiteres mit einer derartigen Waffe unterwegs sein dürfen - auch wenn sie die etwas irreführenden Bezeichnung "Schreckschuss" im Namen führt - hat nun ein 18 Jahre alter Schüler erfahren. Weil er in einem Waldstück mit einer solchen Pistole herumschoss, verurteilte ihn die Fürstenfeldbrucker Jugendrichterin zu einer Geldauflage von 200 Euro.

In einem Waldstück hinter Fürstenfeldbruck, nahe des Ortsteils Holzhausen, war der Angeklagte Anfang August gegen 21 Uhr mit einem Freund unterwegs. Der Anklage zufolge feuerte er 15 Mal aus seiner Schreckschusspistole. Weil der junge Mann nicht den auch für eine Schreckschusspistole erforderlichen Kleinen Waffenschein besitzt und er außerdem ein ebenfalls verbotenes Einhandmesser in seinem Auto hatte, sitzt er an diesem Mittwochvormittag auf der Anklagebank der Jugendrichterin. Ihm wird ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.

Der Schüler hatte im vergangenen Juli seinen 18. Geburtstag gefeiert. Ziemlich genau drei Wochen danach fährt er mit seinem Freund und der Waffe in den Wald. Die Pistole habe er in der Zwischenzeit im Internet gekauft, erklärt der Angeklagte der Jugendrichterin Anna Kappenschneider. Als Motivation gibt er "jugendliches Interesse, ausprobieren" an. "Ich wollte mal ausprobieren, wie es sich anfühlt", sagt er. Wie er weiter berichtet, hat er 200 Euro für die Pistole samt Munition und Schalldämpfer bezahlt. Etwa gleichzeitig mit der Bestellung habe er auch einen Waffenschein beantragt, erklärt der 18-Jährige auf die Frage, ob er nichts von der Gesetzeslage gewusst habe. Der Schein war aber zum Tatzeitpunkt noch nicht ausgestellt. Mit dem jetzigen Eintrag ins Führungszeugnis wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz dürfte die Erteilung nun eher schwieriger werden.

Überführt wurde der junge Waffenliebhaber, der damals mit einem Freund unterwegs war, von einem Förster. Dieser bekam die Schießübungen mit und gab der Polizei das Kennzeichen des Autos weiter, mit dem die beiden in den vermeintlich menschenleeren Wald gefahren waren. Wie der Angeklagte im Gerichtssaal schildert, wartete bei seiner Rückkehr bereits die Polizei auf ihn. Bei der Durchsuchung des Autos fanden die Beamten dann auch das wegen der feststehenden Klinge ebenfalls verbotene Messer. Gegenüber der Richterin erklärt sich der Angeklagte mit der Einbehaltung der Waffen durch die Polizei einverstanden.

Die Staatsanwältin rügt, dass die jungen Männer in einem Wald geschossen haben. Generell findet sie es "sehr jugendtypisch, dass man in den Wald fährt und da rumballert". Ihr Antrag, 300 Euro Geldauflage, liegt 100 Euro über der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe. Der folgt die Vorsitzende mit ihrem Urteil gegen den nicht vorbestraften Schüler. "Das war ein teures Präsent, das Sie sich da geleistet haben", insgesamt 400 Euro für ein paar Schüsse im Wald, schließt sie.

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