Urteil des Amtsgerichts:Strafe für Raucher-Rebell

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Olchinger Disco-Betreiber muss 1000 Euro Geldbuße zahlen. Dass er sein Lokal zur geschlossenen Gesellschaft erklärt hatte, überzeugte Brucker Richter nicht.

Ariane Lindenbach

Seit August herrscht in ganz Bayern striktes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden. Doch eine Diskothek in Olching wehrt sich; der Betreiber erklärte sein Lokal kurzerhand zur geschlossenen Gesellschaft. Trotzdem wird er nun 1000 Euro Bußgeld wegen zweier Verstöße gegen das Gesundheitsschutzgesetz bezahlen. Die Summe verhängte das Brucker Amtsgericht am Mittwoch. Es blieb damit 750 Euro unter den Bußgeldbescheiden des Landratsamtes.

Die Kreisbehörde hatte wegen dieser zwei Ordnungswidrigkeiten 750 und 1000 Euro, den Höchstsatz, gefordert. Diskotheken-Betreiber Matthias Stuhler hatte dagegen Einspruch eingelegt. Der 51-jährige Münchner ist Vorstandsmitglied im Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK), der sich für eine liberalere Handhabung der Nichtraucher-Regelung einsetzt.

In Stuhlers Diskothek MEC in Olching, die auf der Homepage als "Liberaler Club" bezeichnet wird, dürfen seit 2008 nach strengen Kontrollen an der Eingangstür nur Mitglieder mit einem eigenen Ausweis. Für Stuhler sind damit die Voraussetzungen für eine geschlossene Gesellschaft erfüllt. Und für die gilt das Rauchverbot bekanntlich nicht.

Das Fürstenfeldbrucker Landratsamt sieht das allerdings anders. Nach dessen Auffassung müsste der genaue Personenkreis vor der Veranstaltung feststehen und namentlich dazu eingeladen sein. Matthias Stuhler, der vor Inkrafttreten des ersten Nichtraucherschutzgesetzes zum Januar 2008 in eine leistungsstarke Lüftungsanlage nach der Versammlungsstättenverordnung investiert hat, lässt nun gerichtlich klären, wie eine geschlossene Gesellschaft definiert wird.

Vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) läuft deshalb nun in zweiter Instanz seine Feststellungsklage. In erster Instanz hatte der VGH in einem Eilverfahren Ende vergangenen Jahres Stuhlers Klage abgewiesen, wie dieser der SZ berichtete. Wegen dieser Entscheidung beschränkte der 51-Jährige seinen Einspruch am Mittwoch auf die Rechtsfolgen, also die Höhe des Bußgeldes.

Richter Johann Steigmayer war zwar nicht wie Stuhlers Verteidiger der Meinung, dass es sich um "völlig überzogene" Forderungen des Landratsamtes handle. Doch die Strafe müsse "nicht in dieser Größenordnung" ausfallen, meinte er und setzte das Bußgeld deutlich herab. Das Urteil wurde noch in der Verhandlung rechtskräftig, der 51-Jährige wird die 1000 Euro also bezahlen.

Wie er der SZ erklärte, wird er als Vorstandsmitglied des VEBWK und mit Unterstützung des bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes den Rechtsstreit bis zum Ende ausfechten, betonte Diskothek-Betreiber Stuhler. Denn: "Im Landkreis helfen und retten sich viele Gaststättenbetreiber zur geschlossenen Gesellschaft." Und zumindest bis in dieser Sache ein abschließendes Urteil fällt, darf man im MEC in Olching noch rauchen.

© SZ vom 03.02.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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