Ungewöhnliche Totenehrung in Eichenau:Schreckschüsse am Abend

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Für einen Verstorbenen gibt ein Eichenauer mehrere Salutschüsse ab. Die alarmierte Polizei rückt mit mehreren Streifenwagen an und umstellt das Haus des Mannes.

Von Stefan Salger

"Schießerei in Eichenau" - am Dienstagabend um 18.50 Uhr rufen unabhängig voneinander ein 75 Jahre alter Mann und eine 67 Jahre alte Frau bei der Polizei an. In insgesamt sieben Streifenwagen machen sich sofort Beamte aus Eichenau, Germering, Gröbenzell und Fürstenfeldbruck auf den Weg, ausgerüstet mit schusssicheren Westen und Maschinenpistolen, begleitet von einem Schutzhund.

Zufällig befinden sich auch Kräfte der Bereitschaftspolizei in der Gegend, die vorerst am Eichenauer S-Bahnhof abwarten. Ein Gebäude an der Schillerstraße wird zunächst umstellt. Die Polizei ist vorsichtig, denn was hier genau geschah, wie gefährlich die Lage ist und wer die Schüsse abgegeben hat, lässt sich zunächst nicht einschätzen.

Dann aber entspannen sich die Mienen. Nachdem telefonisch Kontakt zu den Bewohnern des Hauses aufgenommen worden ist, kommt ein 25 Jahre alter Mann ziemlich zerknirscht heraus, gefolgt von einem gleichaltrigen Freund und einem 26-Jährigen. Alle haben offenbar zu tief in die Flasche geschaut, sind aber angesichts der Streifenwagen und der Polizisten schlagartig nüchtern geworden.

Der junge Mann übergibt den Beamten einen Schreckschussrevolver, Kaliber sechs Millimeter. Der sieht aus wie ein echter Trommelrevolver, verschossen werden können mit ihm aber lediglich Gaspatronen, Leuchtraketen oder Platzpatronen. Gefahr für Leib und Leben bestand für Nachbarn und Einsatzkräfte also nicht. Die können nur noch den Kopf schütteln, als ihnen die jungen Männer dann die Erklärung für die Ballerei auftischen: Ein Bekannter von ihnen sei beerdigt worden. Dann kam die Trauergemeinde, die sich anschließend in dem Garten zusammengefunden hatte, offenbar auf die glorreiche Idee, im Garten Salutschüsse für den Verstorbenen abzugeben. Wie man das eben kennt von Staatsbegräbnissen.

Um 19.50 Uhr ist der ganze Spuk vorbei. Die Beamten rücken ab. Für den Schützen könnte die Schnapsidee dennoch Folgen haben: Eine sogenannte "kleine Waffenbesitzkarte" ist zwar nur für den Transport einer solchen Waffe erforderlich, nicht aber auf dem eigenen, befriedeten Gelände.

Der Schreckschussrevolver gehört aber einem anderen 22-Jährigen, der nicht in dem Haus wohnt. Und ob der Schütze nachweisen kann, dass er ihn in einem abgeschlossenen Behälter transportiert hat, dürfte fraglich sein. Das würde heißen: Ordnungswidrigkeit - 50 Euro Bußgeld. Außerdem prüft die Polizei nach Worten des stellvertretenden Olchinger Dienststellenleiters Herbert Kanz zurzeit, ob dem jungen Schützen weitere Anzeigen ins Haus flattern. In Frage käme "grober Unfug", "unzulässiger Lärm" oder "Schießen außerhalb von Schießanlagen".

© SZ vom 04.07.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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