Prozess:Hunderte Kinderpornos

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Amtsgericht verurteilt 57-Jährigen zu elf Monaten auf Bewährung

Von Florian Haamann, Fürstenfeldbruck

Irgendwie sei er durch Langeweile da reingerutscht, nachdem er arbeitslos geworden war, ließ der Angeklagte durch seinen Pflichtverteidiger erklären. Angefangen habe alles mit dem Besuch normaler Pornoseiten. Über diese sei er irgendwann auf den Seiten mit Kinderpornos gelandet. Die Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft räumte der 57-Jährige aus dem östlichen Landkreis komplett ein. Diese wirft ihm den Besitz von knapp 400 kinderpornografischen Fotos und Videos sowie die Verbreitung von acht solcher Dateien vor. Dafür musste er sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck verantworten.

Dass Langeweile eine schlechte Rechtfertigung für die Taten ist, machte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer deutlich. Zumal die ersten sichergestellten Dateien schon vor dem Verlust der Arbeitsstelle auf den Geräten des Angeklagten gespeichert worden seien. Unklar blieb auch, wie es durch Langeweile dazu gekommen sein soll, dass der Angeklagte die Dateien auf mehreren Geräten - Laptops, Smartphone und Tablets - gespeichert hat und warum er in einem Chat einige Bilder mit einem anderen User getauscht und sich mit ihm über die Inhalte unterhalten hat.

In distanziertem Ton und sehr leise erklärte der 57-Jährige, dass ihm durchaus bewusst sei, dass er etwas Falsches getan habe, und dass er bereit sei, sich behandeln zu lassen. Warum er denn bisher nichts unternommen habe, wollte der Staatsanwalt wissen - immerhin seien die Bilder bereits 2016 gefunden worden. Eine Antwort darauf blieb der Angeklagte schuldig. Gefunden worden waren die Dateien nur durch einen Zufall: Wegen einer Beleidigungsanzeige hatte die Polizei vor zwei Jahren die Wohnung des Angeklagten durchsucht und die Geräte beschlagnahmt. Bei der Auswertung stießen die Sachverständigen dann auch auf das illegale kinderpornografische Material.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten ohne Bewährung, auch angesichts der Vorstrafen von knapp einem Dutzend Diebstählen und Betrugsdelikten in den vergangenen 17 Jahren und einer ungünstigen Sozialprognose. Der Verteidiger dagegen plädierte auf eine Bewährungsstrafe von elf Monaten. Dem schloss sich der Richter an, auch weil der Angeklagte bisher noch kein Sexualverbrechen begangen hat. Zudem muss er 120 Sozialstunden leisten und eine Therapie machen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft prüft noch Rechtsmittel.

© SZ vom 21.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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