Germering/Gilching:Rabiater Holzdieb

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45-jähriger Mann stiehlt Brennmaterial und fährt auf der Flucht Besitzer an

Seinen Wintervorrat an Brennholz hat ein Germeringer am vergangenen Sonntag offensichtlich auf illegale Art und Weise angehäuft. Der 45-Jährige wurde laut Germeringer Polizei gegen 18.30 Uhr von einem Anwohner aus Geisenbrunn dabei beobachtet, wie er zusammen mit einer 34-jährigen Frau aus Krailling und einem minderjährigen Buben aus einem offenen ofengerecht portioniertem Holzlager in der Kreuzlager Straße Holz entwendete. Der Anwohner verständigte zunächst ein Familienmitglied des Holzeigentümers, der wiederum umgehend seinen 41-jährigen Bruder verständigte. Die beiden Brüder machten sich sofort auf den Weg in Richtung des Holzlagers und warteten am Fahrzeug der vermeintlichen Diebe auf deren Ankunft.

Kurze Zeit später kam der Germeringer in Begleitung seines Sohnes und seiner Freundin - bestückt mit mehreren Tüten voll mit Brennholz - zu seinem Auto zurück. Als der Eigentümer den Holzdieb zur Rede stellen wollte, wurde dieser sofort handgreiflich und stieg danach seelenruhig mit dem Diebesgut in sein Fahrzeug. Der Gilchinger stellte sich dem rabiaten Holzdieb daraufhin in den Weg, um ein Wegfahren von diesem zu verhindern. Der Fahrer fuhr in der Folge zunächst mehrere Male mit geringer Intensität gegen die Knie des Gilchingers, bevor er mit mehr Schwung losfuhr und ihn auf die Motorhaube auflud. Der Mann konnte sich glücklicherweise abrollen und blieb nach eigenen Angaben nach der Aktion auch unverletzt.

Der Fahrer flüchtete daraufhin mit hoher Geschwindigkeit vom Tatort. Doch vom Fluchtfahrzeug konnten Fotos samt Kennzeichen gemacht werden. Das Diebespaar wurde schnell ermittelt. Bei der Vernehmung wurden von ihnen alle Tatvorwürfe abgestritten. Die Sicherstellung des Diebesguts scheiterte jedoch, da am Wohnsitz des Holzräubers größere Mengen Brennholz gelagert waren und eine genaue Zuordnung nicht möglich war. Gegen den Germeringer laufen nun Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, räuberischen Diebstahls, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Nötigung.

© SZ vom 27.09.2017 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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