Fürstenfeldbruck:Weitere Hürde für Windkraft-Standorte

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Ein Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichtshofes erschwert es den Kommunen, einen einheitlichen Mindestabstand festzulegen. Dadurch scheint der Zeitplan der Energiewende ins Stocken geraten zu sein.

Gerhard Eisenkolb

Die gemeinsame Ausweisung von Standorten für Windräder im Landkreis durch 22 Kommunen ist ins Stocken geraten. Nach der ursprünglichen Planung sollten sich die Gemeinden und Städte noch vor der Sommerpause auf die Flächen einigen, auf denen Windkraftanlagen gebaut werden dürfen. Um den beteiligten Bürgermeistern mehr Zeit für weitere Abstimmungsgespräche einzuräumen, soll das fertige Konzept nun erst im Herbst vorgelegt werden. Begründet wird die Verzögerung mit einem Grundsatzurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH). Nach diesem ist es nicht zulässig, einen einheitlichen Abstand für die bis zu 200 Meter hohen Rotoren zu allen Arten der Wohnbebauung im Landkreis festzulegen. Mit dieser Begründung hatte das Gericht der interkommunalen Planung im Nachbarlandkreis Dachau eine Absage erteilt.

Auch im Landkreis Fürstenfeldbruck gab es Überlegungen, einen einheitlichen Mindestabstand für Rotoren zur nächsten Wohnbebauung festzulegen. Im Gespräch waren Distanzen zwischen 800 und 1000 Metern, wobei wohl die Tendenz in Richtung des größten Abstandes ging. So hatten Allinger Bürger kürzlich generell einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohnhäusern gefordert. Das Baurecht, auf das sich der VGH in seinem Urteil bezieht, hält beispielsweise für Gewerbegebiete eine Distanz von 300 Metern in bestimmten Fällen für ausreichend. Laut Landratsamtssprecherin Pia Schmahl müssen die bisherigen Planungen für den Landkreis nun weiteren Prüfungen unterzogen werden. Da die Planungshoheit bei den Gemeinden liegt, müssen sich diese auf einen gemeinsamen Mindestabstand für Windräder einigen, der den Vorgaben des Baurechts und dem VGH-Urteil entspricht. Ob der bisher von vielen favorisierte Mindestabstand von 800 bis 1000 Metern noch zu realisieren ist, ist offen.

Hans Aigner, stellvertretender Vorsitzender des Zentrums für innovative Energien im Landkreis (Ziel 21) plädiert sogar dafür, im Regelfall eine Distanz von einem Kilometer einzuhalten, um auszuschließen, dass es Probleme mit den Nachbarn gibt. Nur in begründeten Einzelfällen sollte der Abstand etwas kürzer ausfallen. In diesem Punkt solle man lieber großzügig sein. Der Mammendorfer Energiereferent Werner Zauser, der auch bei Ziel 21 aktiv ist, widerspricht Aigner. Er fordert möglichst viel Spielraum für die Planer und spricht sich für eine flexible Regelung aus. Windräder sollten bereits erlaubt werden, wenn sie mindestens 600 Meter von Wohnhäusern entfernt gebaut werden. Bei reinen Wohngebieten könnten es auch schon mal 1000 Meter sein.

© SZ vom 19.06.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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