Bundesverkehrswegeplan:Der Zug ist abgefahren

Lesezeit: 2 min

Unter die Erde verschwinden soll die B471 nach dem Willen der Grafrather. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Mit ihren Tunnelplänen sind die Grafrather zu spät dran

Von Gerhard Eisenkolb

Grafrath - Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Diese Aussage von Michail Gorbatschow am Rand der Feiern zum 40. Jahrestag der Gründung der DDR 1989 trifft auch auf die Bemühungen von Grafrather Kommunalpolitikern zu, die B 471 auf einem Teilstück in ihrer Gemeinde in einen Tunnel zu verlegen. "Der Zug für Grafrath ist abgefahren." Mit diesen Worten hat Peter Weywadel, Leiter des Staatlichen Bauamts Freising, kürzlich bei einem Pressegespräch im Landratsamt den Hoffnungen der Grafrather einen gehörigen Dämpfer erteilt.

Diese ernüchternde Einschätzung beruht nicht etwa auf Kostenschätzungen oder Voruntersuchungen zum Nutzen eines Tunnels, sondern auf dem für den Ausbau von Bundesstraßen üblichen Prozedere. Die Gemeinde hat es nämlich einfach nur versäumt, das Vorhaben rechtzeitig für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes anzumelden. Das klingt zuerst einmal sehr bürokratisch. Letztlich steckt dahinter die Tatsache, dass nur solche Straßenbauvorhaben geprüft und gegebenenfalls später auch umgesetzt werden, wenn diese rechtzeitig angemeldet werden. Letztlich sind die Grafrather mit ihrem Vorstoß laut Weywadel zwei Jahre zu spät dran.

Der Fachbereichsleiter Straßenbau erinnerte daran, dass Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bereits im Herbst 2012 eine Liste veröffentlich hatte, die die Straßenbauprojekte enthielt, die aus bayrischer Sicht beim Bund angemeldet werden sollten. Damit wurde damals der Öffentlichkeit die Möglichkeit geboten, Änderungsvorschläge zu machen und auch neue Projekte anzumelden. Nachmeldungen für die vom Ministerrat vor zwei Jahren auf dieser Grundlage beschlossene Liste sind laut dem Straßenbauamt nicht mehr möglich. Damit kann die Gemeinde Grafrath erst in acht Jahren den Tunnel für die nächste Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans vorschlagen.

Da die Grafrather die entscheidende Frist versäumt haben, sind dem zuständigen Straßenbauamt die Hände gebunden. Obwohl Weywadel die Begründung der Grafrather für den Tunnel sogar für nachvollziehbar und verständlich hält. Es können aber nun mal nur solche Trassen geprüft und gegebenenfalls geplant werden, die im Bedarfsplan für Fernstraße aufgeführt sind. Diese Option s zeichnet sich zumindest für den weiteren vierspurigen Ausbau der B 471 zwischen Fürstenfeldbruck und der Stuttgarter Autobahn ab.

Den Grafrathern hilft es auch nicht weiter, dass ihre Forderung sich auf die Folgen der in absehbarer Zeit wohl autobahnähnlich ertüchtigten B 471 nur wenige Kilometer weiter nördlich bezieht. Kommunalpolitiker der Ampergemeinde befürchten nämlich, dass der Durchgangsverkehr in ihren Ort wieder erheblich zunehmen wird, wenn die B 471 bis zur Kreisstadt Fürstenfeldbruck vierspurig ausgebaut ist.

Genau solche Befürchtungen weisen Weywadel und seine Mitarbeiter mit Nachdruck zurück. Sie schätzen die Zunahme des Verkehrs in Grafrath als nicht so "schwerwiegend" ein, weil der Durchgangsverkehr auf dem südlichen Teil der B 471 zwischen der Lindauer und Stuttgarter Autobahn mit der Eröffnung des Autobahnwestrings der A99 bereits stark abgenommen habe. Vorsorglich weisen die Vertreter des Straßenbauamts auch darauf hin, dass für den weiteren vierspurigen Ausbau der B 471 zwischen Fürstenfeldbruck und Esting noch kein Planungsrecht bestehe. Das Projekt sei lediglich für den weiteren Bedarf angemeldet worden. Noch fehlen also auch hier detaillierte Voruntersuchungen und Planungen. Durch den Verlauf der Straße ist lediglich eine grobe Linie für den weiteren Ausbau vorgegeben. Die Kostenschätzung erfolgte anhand von Kennwerten, die an die örtliche Situation angepasst wurden.

Zurzeit werden im Bundesverkehrsministerium alle von den Ländern eingereichten Projektvorschläge bewertet. Diese Bewertungen sind Grundlage für eine Reihung der Vorhaben nach Dringlichkeit. Mit konkreten Ergebnissen rechnet Weywadel damit erst im nächsten Jahr. Das Straßenbauamt Freising kann auch für diesen Abschnitt erst dann mit Planungen beginnen, wenn der Ausbau als "vordringlich" eingestuft wird. Die Anwohner sollen aber rechtzeitig über die Ergebnisse der einzelnen Planungsschritte informiert werden. Das erfolgt bei für solche Großprojekte üblichen Bürgerinformationsveranstaltungen.

© SZ vom 10.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: