Startbahngegner am Flughafen:"Wie ein Bombenleger behandelt"

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Startbahngegner Gerhard Müller-Starck nahm am Probebetrieb im neuen Terminal teil und erhielt einen Platzverweis. (Foto: Marco Einfeldt)

Sechs Mitarbeiter hätten ihm mit Hausverbot und der Flughafenpolizei gedroht: Startbahngegner und Aufgemuckt-Sprecher Gerhard Müller-Starck war beim Probebetrieb im neuen Flughafenterminal - und musste gehen.

Von Christian Gschwendtner, Freising

Ausgerechnet eine CSU-Pressemitteilung ist dem Startbahngegner Gerhard Müller-Starck zum Verhängnis geworden. Sie hat ihm einen Platzverweis am Münchner Flughafen eingebracht. "Ein Skandal", wie Müller-Starck findet. Er sei dort wie ein Bombenleger behandelt worden. Müller-Starck, der Mitglied im Aufgemuckt-Sprecherrat ist, hatte sich am 15. März offiziell bei der FMG angemeldet, als registrierter Teilnehmer an den Passagier-Probeläufen im neuen T2-Satellitenterminal. Was an diesem Tag am Flughafen genau passierte, darüber gehen die Schilderungen auseinander.

Einig ist man sich aber in einem Punkt: Nach der Mittagspause tauchten Mitarbeiter der FMG-Medienabteilung dort auf. Die 105 Teilnehmer sollten in Sachen dritter Startbahn Farbe bekennen. Wer sich als Befürworter zu erkennen gab, den forderte man auf, sich für die Flughafen-Medienkampagne fotografieren zu lassen. FMG-Pressesprecher Ingo Anspach findet nichts Verwerfliches an der Aktion. "Wir sind der Ausrichter und als solcher haben wir natürlich das Recht, die Leute zu informieren". Niemand werde auf ein Foto geprügelt, die Teilnehmer an Passagier-Probeläufen hätten aber meistens eine hohe Luftfahrtaffinität.

Gerhard Müller-Starck ist da anderer Meinung. Er sagt: "Der Anlass des Probebetriebs wurde unverblümt als Werbung für die dritte Startbahn missbraucht". Mit einigen der rund 15 Teilnehmer, die sich an der Fotoaktion beteiligt hatten, sei er ins Gespräch gekommen. Man habe sich über die dritte Startbahn unterhalten. Und infolgedessen überreichte Müller-Starck einigen Gesprächspartnern auch die Pressemitteilung des CSU-Umweltpolitikers Josef Göppel. Dieser hatte sich vor einem Monat in einem Brief an den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer deutlich gegen die Notwendigkeit einer neuen Startbahn ausgesprochen.

Müller-Starck hatte den Brief des CSU-Bundestagsabgeordneten Göppel in der Manteltasche

Der Bundestagsabgeordnete Göppel ist Landesvorsitzender im CSU-Arbeitskreis Umwelt und Landesentwicklung. Sein Brief an Seehofer wird von Startbahngegnern als Beleg angeführt, dass auch innerhalb der CSU der Rückhalt für die dritte Startbahn bröckelt. Müller-Starck nennt das Schreiben eine "Steilvorlage". Das Aufgemuckt-Mitglied hat deshalb immer einige Exemplare in seiner Manteltasche dabei. Für den Fall, dass man seinen Ausführungen keinen Glauben schenkt. So auch am 15. März am Münchner Flughafen. Bei der FMG stieß er damit offenbar auf wenig Verständnis.

Eine Flughafenmitarbeiterin habe sich ebenfalls ein Exemplar aushändigen lassen, sagt Müller-Starck. Eine halbe Stunde später seien sechs Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes erschienen, sie hätten ihm mit Hausverbot und der Flughafenpolizei gedroht. Auch sein Aufgemuckt-Button sei beanstandet worden. Die angebliche Begründung: Den Teilnehmern des Probetriebs ist das Verteilen von Informationsmaterialien nicht gestattet. Müller-Stark legt jedoch großen Wert darauf, nur im persönlichen Meinungsaustausch Exemplare ausgehändigt zu haben. Dirk Weissig, der dabei war, sagt: "Er hat sie einigen Leuten im Gespräch gegeben. Das war sein kriminelles Vergehen." Müller-Starck selbst fühlt sich ungebührlich behandelt. "Die Aktion zeigt, wie nervös der Flughafen auf Kritik reagiert."

Seitens der FMG sieht man die Dinge anders. Anweisungen seien nicht befolgt worden, deshalb habe die FMG von ihrem Hausrecht Gebrauch gemacht. "Es gibt keinerlei bleibende Konsequenzen für den Herrn", sagt Sprecher Anspach. Am Tag des Probetriebs allerdings schon. Sicherheitsleute brachten Müller-Starck zum Terminal 2, mit der unmissverständlichen Aufforderung, den Flughafen sofort zu verlassen.

© SZ vom 23.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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