Landshut:Angeklagter will sein Leben ändern

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20-Jähriger kümmert sich nach Raubüberfall um Therapieplatz

Von Alexander Kappen, Landshut

Drei Männer klingeln an der Tür einer Münchner Wohnung. Eine Frau, die einem der drei bekannt ist, öffnet die Tür. Die Männer schlagen ihr ins Gesicht, werfen ihr Tücher über den Kopf, drücken ihr einen harten Gegenstand in den Rücken und ziehen sie zu Boden. Während Bernhard O. (Name geändert), ein zu der Zeit 19-jähriger Schüler aus Fahrenzhausen, auf die Frau aufpasst, tragen die beiden anderen Bargeld, Schmuck, Fernsehgerät, Laptop und Handys im Gesamtwert von 800 Euro aus der Wohnung. Die Beute wird später geteilt. Weil einer der Täter mit einem der gestohlenen Handys telefoniert, fliegen die drei auf.

Die beiden Erwachsenen, ein Münchner und ein Berliner, wurden wegen dieses Raubüberfalls im März 2014 später zu zweieinhalb und drei Jahren Gefängnis verurteilt. Gegen Bernhard O. verhängte das Amtsgericht eine Jugendstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger von O. legten Berufung ein. Derzeit wird der Fall am Landshuter Landgericht erneut verhandelt.

Bernhard O. ist nicht nur wegen Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und des Besitzes von Betäubungsmitteln vorbestraft, sondern hat auch eine bewegte Drogenkarriere hinter sich. Alkohol, Cannabis, synthetische Drogen, Kokain - er hat in der Vergangenheit kaum etwas ausgelassen. Den Raub beging er mit seinen Komplizen, weil sie Kokain und Bargeld in der Wohnung vermuteten, mit dem sie Drogen kaufen wollten. O. legte ein umfängliches Geständnis ab, entschuldigte sich beim Opfer und kümmerte sich selbst um eine Drogentherapie, für die er bereits einen Platz und eine Finanzierungszusage hat. Er sitzt seit einem Jahr in Untersuchungshaft und will, wie er sagt, sein Leben ändern.

Weil das erstinstanzliche Urteil im Vergleich zu den Strafen der beiden erwachsenen Täter zu hoch sei, legte der Anwalt des inzwischen 20-Jährigen Berufung ein. Der Verteidiger und die Anwältin des Opfers sprachen sich dafür aus, die Strafe zur Bewährung auszusetzen und Schmerzensgeld sowie die Therapie in der selbst gewählten Klinik zur Auflage zu machen. Eine Therapie in einer Maßregelvollzugsklinik sei nicht zielführend. Das Gericht zieht nach Aussage des Vorsitzenden Oliver Dopheide eine Bewährung ernsthaft in Betracht. Das Urteil wird am Donnerstag verkündet.

© SZ vom 21.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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