Datenschutzgrundverordnung:Mehr Rechte, mehr Aufwand

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Welche Daten sind wo über mich gespeichert und wann werden sie gelöscht, wenn sie nicht mehr gebraucht werden? Jeder hat jetzt das Recht, das von Behörden, Vereinen und Organisationen zu erfahren. (Foto: Marco Einfeldt)

Die Verwaltungen müssen die Bürger nun darüber informieren, welche Daten über sie etwa nach Abgabe eines Bauantrags gespeichert sind. Auch in Freising haben sich die Behörden monatelang auf den Stichtag vorbereitet, denn Verstöße können teuer werden

Von Birgit Goormann-Prugger, Freising

Eigentlich gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schon seit zwei Jahren. Doch erst seit dem 25. Mai muss sie in allen Mitgliedsstaaten auch umgesetzt werden. Die Verordnung regelt vor allem die Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern durch Unternehmen, aber auch durch Behörden, Organisationen oder Vereine. Jeder Bürger hat jetzt das Recht, darüber informiert zu werden, welche Daten über ihn gespeichert sind, er muss dem zustimmen und darf nachfragen, wann sie wieder gelöscht werden. Bei der Stadt Freising und auch im Landratsamt hat man sich seit Monaten auf diesen Stichtag vorbereitet.

"Im Februar hat das Thema bei uns Fahrt aufgenommen", berichtet Rupert Widmann, Leiter des Hauptamtes bei der Stadt Freising. Eine mehrköpfige Arbeitsgruppe habe seitdem darüber beraten, wie die Bestimmungen der DSGVO umgesetzt werden könnten. Zunächst einmal sei es darum gegangen zu erfassen, welche Daten der Bürger überhaupt bei den einzelnen Fachämtern der Verwaltung gespeichert würden und wie damit umgegangen werde. "Ziel sollte es sein, dass man eine solche Anfrage künftig mit einem Mausklick beantworten kann", so Rupert Widmann. Wie läuft das nun künftig in der Praxis ab? Ein einfaches Beispiel: Ein Freisinger Bürger, der einen Bauantrag bei der Stadt einreicht, wird seit 25. Mai automatisch mit einem Schreiben auch darüber in Kenntnis gesetzt, welche Daten die Stadt über ihn mit diesem Antrag erhebt, an wen diese Informationen eventuell weitergeleitet und wann sie wieder gelöscht werden. Durchforstet man die Website der Stadt Freieng, findet man dort auch eine Liste mit sämtlichen Freisinger Vereinen, dazu die Namen der Vorsitzenden, ihre Adressen, oft auch mit der privaten Telefonnummer und der Mailadresse. Muss die Stadt jetzt all diese Personen anschreiben und sie um Zustimmung für die Veröffentlichung dieser Daten bitten? Nein, sagt Rupert Widmann. Diese Liste gehöre zu den sogenannten "aufgedrängten Daten", deren Veröffentlichung im Interesse der Vereine sei, weil sie sich damit auf dem Portal der Stadt gut präsentieren könnten, "Die Vereine wissen das und wollen das auch", erklärt Widmann. Die Stadt Freising betreibt aber auch einen Online-Auftritt, veröffentlicht Fotos von Veranstaltungen wie dem "Tag des Bieres" oder der Volksfesteröffnung, auf denen nicht nur offizielle Persönlichkeiten wie der OB, sondern eben auch der ganz normale Bürger zu sehen ist. Die DSGVO hat die Veröffentlichung von Fotos dieser Art auf Websites oder Onlineportalen nach Aussagen von Hans Schönhofer, Datenschutzexperte im Freisinger Landratsamt, komplizierter gemacht. Streng genommen, müssten Personen, die zu erkennen sind, der Veröffentlichung vorher zustimmen. Bei der Rechtsaufsicht der Stadt Freising, die sich mit dem Thema auch befasst hat, sehe man das anders, so Hauptamtsleiter Widmann. "Wir werden diese Fotos auch weiterhin veröffentlichen", sagt er. Schließlich gehe es in erster Linie um das Ereignis an sich, der Zuschauer sei hier nur Beiwerk. Im Freisinger Landratsamt wird seit dem 25. Mai jedem Bürger, der in der Zulassungsstelle sein Auto anmeldet, mit den Unterlagen auch ein zweiseitiges Formblatt überreicht. "Darin steht, welche Daten gespeichert sind, was mit ihnen passiert und wer bei Fragen dazu der Ansprechpartner ist", erläutert Hans Schönhofer. Der Datenschutzexperte weiß auch, vor welchen Herausforderungen jetzt die vielen Vereine im Landkreis Freising mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung stehen. Im Prinzip müsse jetzt jeder Verein alle seine Mitglieder darüber aufklären, welche Informationen er gesammelt hat, so Schönhofer. Der Verein sei in diesem Fall aber auch in der Beweispflicht. Das bedeute, er müsse nachweisen können, dass die entsprechende Information auch angekommen sei. Um da ganz sicher zu gehen, habe beispielsweise der Vorsitzende des Moosburger Tennisclubs die nötigen Informationen an seine Mitglieder nicht per E-Mail, sondern per Brief übermittelt. "Und die Briefe hat er dann auch noch alle persönlich eingeworfen", weiß Schönhofer.

© SZ vom 30.05.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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