Freimann:Vier Zonen, zwei Meter Leine

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Die Regierung von Oberbayern geht beim Naturschutzgebiet Fröttmaninger Heide auf einige Wünsche des Stadtrats ein

Von Stefan Mühleisen, Freimann

Der Streit dauert seit Jahren an, und er wird erbittert geführt: Bürger, Naturschützer, Politiker zanken sich schon seit geraumer Zeit um ein knapp 350 Hektar großes Gebiet, das sich vom Freimanner Stadtrand bis zur Autobahn A 99 im Norden erstreckt: die südliche Fröttmaninger Heide. Die Regierung von Oberbayern will die Heidelandschaft unter Naturschutz stellen; doch schon lange wird gerungen um einen Kompromiss, der die Bedürfnisse von Erholungssuchenden - vor allem: der Hundehalter - und Naturschützern gleichermaßen beherzigt. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt einen neuen Entwurf für den Verordnungstext vorgelegt.

Es zeigt sich: Das Pendel schlägt nun zur Seite der Hundehalter aus. Die Behörde hat einige - aber nicht alle - Wünsche des Münchner Stadtrates berücksichtigt. Das Ende der Debatte dürfte damit aber noch nicht erreicht sein: Entwurf und Pläne werden nun bis 19. Februar öffentlich ausgelegt; erneut können Einwendungen vorgebracht werden. Und weder Naturschützer noch die politischen Streiter für die Hundehalter sind zufrieden.

Der neue Entwurf ist eine überarbeitete Fassung eines Kompromisspapiers, welches nach langem Hin und Her im Frühjahr 2015 vorlag. Der Kompromiss sieht so aus: Die Heide wird in vier Zonen eingeteilt, in denen unterschiedliche Vorschriften gelten. Es gibt Bereiche, in denen Gassi-Geher das ganze Jahr über ihre Hunde frei laufen lassen dürfen, andere Heidesegmenten dürfen weder Mensch noch Tier betreten; in wieder anderen ist das Betreten nur außerhalb der Vogelbrutzeiten erlaubt.

Doch dem Münchner Stadtrat gingen die Zugeständnisse an Hundehalter nicht weit genug. Im Sommer 2015 verabschiedete das Gremium Forderungen, welche die Bezirksregierung in den Verordnungsentwurf einarbeiten sollte. Die Münchner Politiker wollten, dass auf den Wegen, welche das Areal durchkreuzen, eine vier Meter lange Hundeleine zuzulassen sei. Dem folgte die Behörde nicht, nur eine Leinenlänge von zwei Metern ist erlaubt. Dafür ließ sich die Regierung erweichen, dass in der "Zone für das Heideerleben" Gassi-Geher schon von August an - nicht erst im Oktober - ihre Hunde frei laufen lassen dürfen. Zudem wird die "Zone für das freie Betreten" am Rand der Wohnbebauung in Freimann ausgeweitet, offenbar in jener Form, wie der Stadtrat sich das wünscht. Indes dürfen Hundebesitzer mit Hundeführerschein ohne Leine auf den Wegen unterwegs sein. Neu dabei ist eine "Familienregelung": "Es genügt, wenn ein Familienmitglied mit dem Hund den Kurs absolviert (. . .) dann dürfen auch die anderen Familienmitglieder den Hund ohne Leine mitführen", heißt es in dem Entwurfstext.

Im Stadtrat hatte sich vor allem Evelyne Menges (CSU) für Konzessionen an Hundehalter eingesetzt. Die sieht sie aber in dem neuen Entwurf nicht ausreichend erfüllt. "Die Menschen in Freimann brauchten die Heide als Erholungsraum. Und dafür ist die Erlaubnis von Vier-Meter-Leinen notwendig." Der Bund Naturschutz (BN) zeigt sich ebenfalls enttäuscht. "Hier wurde ein Kompromiss ohne Not aufgekündigt", sagt der Geschäftsführer der BN-Kreisgruppe München, Rudolf Nützel. Zudem hält er die Vorgaben für "viel zu kompliziert und kaum praktikabel". Er nennt etwa den Passus, wonach Hunde stets einen Abstand von mindestens 50 Metern zu Weidetieren einhalten müssten. "Wer soll das kontrollieren?", fragt er.

© SZ vom 20.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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