Freimann:Gezerre um Gärtnersiedlung

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Unternehmer will Schutzgebietsklauseln in Freimann kippen

Von Stefan Mühleisen, Freimann

Die Planungsgrundsätze für die Gärtnersiedlung in Freimann müssen vielleicht neu aufgestellt werden. Im Zuge eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof deutete Richterin Theresia Koch an, dass der Bebauungsplan für das Gebiet unwirksam sein könnte. "Womöglich ist der Bebauungsplan nichtig", sagte sie und führte zur Begründung an, die vorgesehene Nutzung stimme mit der tatsächlichen Genehmigungslage teilweise nicht überein. Zur Disposition steht zudem die Entscheidung der Stadt, die Privatgrundstücke entlang der Otto-Sendtner-Straße mit ins Landschaftsschutzgebiet "Hirschau und Obere Isarau" zu integrieren.

Die Freimanner Gärtnersiedlung ist schon lange ein umstrittener Flecken am nördlichen Stadtrand. Die Stadt will das von den Isarauen eingefasste Ensemble erhalten. Seit 2012 gibt es einen Bebauungsplan. Zwei Jahre später trat eine Novelle für das Landschaftsschutzgebiet "Hirschau und Obere Isarau" in Kraft; die Schutzklauseln gelten auch für die Gärtnerei-Grundstücke. Das Ziel: Es soll verhindert werden, dass hier schleichend eine Villen-Kolonie entsteht. In der Vergangenheit hatten sich Eigentümer beschwert, ihre Grundstücke nicht adäquat verwerten zu können. Einer von ihnen hat mehrmals mit der Stadt wegen Bauauflagen und Nutzungsbeschränkungen vor Gericht gestritten - nun will er die Naturschutz-Bestimmungen für die Anlieger kippen.

Der Klägeranwalt führte als Argument das Areal des benachbarten Bayerischen Rundfunks an, welches von den Schutzklauseln ausgeschlossen sei. "Wir verlangen Gleichbehandlung", sagte er. Die Auflagen seien eine unzumutbare Belastung für Gewerbebetriebe. Ein Vertreter der Stadt betonte, dass mit der Verordnung das Baurecht der Eigentümer nicht beschnitten werde. "Es gibt aber einen Druck auf das Gebiet. Und wir wollen das steuern." Im Zuge der Diskussion kam Richterin Koch zu dem Schluss, dass der Bebauungsplan qua der genehmigten Neubauten auf unterschiedlichen Parzellen "offenbar alles möglich zulässt". Sie äußerte die Vermutung, das Planwerk könnte deshalb unwirksam sein. Innerhalb von zwei Wochen will das Gericht entscheiden, ob der Bebauungsplan einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden soll. Zudem könnte ein Urteil fallen, ob für Anwohner die Naturschutzklauseln gelten.

© SZ vom 15.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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