Fragen und Antworten:Was Sie wissen müssen, wenn Sie abgeschleppt wurden

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Ey Mann, wo ist mein Auto? Wahrscheinlich ein paar Straßen weiter, wo Platz und kein Park- und Halteverbot war. (Foto: dpa-tmn)

Wie viel kostet es? Wo steht das Auto jetzt? Und war es überhaupt rechtens?

Von Toni Wölfl, München

Man kommt zurück, das Auto ist weg. Geklaut oder abgeschleppt? Ein Anruf bei der Polizei gibt erste Auskunft darüber, was geschehen ist. Sollte das Fahrzeug abgeschleppt worden sein, erhält man Informationen darüber, welche Firma das Fahrzeug "an den Haken" genommen hat und wo es abgeholt werden kann.

Wann darf ein Auto abgeschleppt werden?

Die Polizei lässt aus zwei Gründen abschleppen: zur Gefahrenabwehr und im Rahmen der Strafverfolgung. Gefahrenabwehr meint eine Gefahr für das Auto genauso wie Gefahren, die vom Auto ausgehen. Letzteres ist zum Beispiel bei Falschparkern der Fall, oder wenn Öl oder Benzin austritt. Zum Schutz können Autos etwa wegen Baumfällarbeiten oder Baustellen abgeschleppt werden.

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Nach Unfällen kann es vorkommen, dass das Unfallauto sichergestellt wird, solange der Fahrer im Krankenhaus liegt. Die Strafverfolgung wiederum kennt zwei grundlegende Szenarien: Erstens, das Fahrzeug wird als Beweismittel gebraucht, weil es zum Beispiel gestohlen ist, mit Schwarzgeld bezahlt wurde oder der Fahrer Unfallflucht begangen hat. Zweitens, das Auto ist nicht verkehrstauglich. Heißt: TÜV abgelaufen, technisches Gutachten fehlt.

"Ich stand doch nur fünf Minuten da!" - Muss die Polizei kulant sein?

Eine Wartezeit für eine Abschleppanordnung ist grundsätzlich nicht vorgesehen, schreibt die Polizei. Eine Ausnahme bilden Parkscheibenzonen. Dort werde erst abgeschleppt, wenn die zulässige Parkzeit um einen bestimmten Wert überschritten ist. Zwischen Verwarnung, erneuter Überprüfung und Abschleppen kann also eine gewisse Zeit vergehen. Ansonsten: Im absoluten Halteverbot gilt absolutes Halteverbot, auch bei nur fünf Minuten Parkdauer.

Mein Auto wurde vom Supermarktparkplatz irgendwohin versetzt. Um den jetzigen Standort zu erfahren, soll ich Geld zahlen. Ist das erlaubt?

Dieses System brachte der Parkräume KG zahlreiche Prozesse wegen Erpressung ein, doch: "Kein Mitarbeiter der Parkräume KG wurde jemals wegen Tätigkeit im Unternehmen rechtskräftig verurteilt, weder wegen Nötigung, Erpressung oder ähnlichem", teilt das Unternehmen mit. Dennoch bestehe die Chance, die Abschleppkosten zu verringern, sagt Rechtsanwalt Emil Kellner. Derzeit laufe wieder ein Gerichtsverfahren. "Da wird geklärt, wie hoch die ortsüblichen Kosten liegen." Denn die Abschleppkosten könnten angefochten werden, wenn sie deutlich über dem ortsüblichen Tarif liegen, sagt Kellner. "Aber von hundert Leuten machen das zwei." Die meisten Betroffenen würden einfach zahlen, um ihr Auto schnell zurückzubekommen. Der Anwalt hat einen Tipp: Die Abschlepper hätten zwar das Recht, das Auto vorerst zurückzuhalten. "Aber das lässt sich außer Kraft setzen, indem man beim Amtsgericht 150 Euro hinterlegt." Dann müsse einem der Standort bekanntgegeben werden.

Mein Auto wurde beim Abschleppen beschädigt. Wer zahlt den Schaden?

"Es muss derjenige zahlen, der den Schaden verursacht hat", sagt Rechtsanwalt Emil Kellner. "Das Problem ist, dass Sie nachweisen müssen, dass die Schäden durch das Abschleppen entstanden sind." Polizisten dokumentieren etwaige Schäden am Auto vor Ort im Abschleppbericht. Beim Eintreffen in der Kfz-Verwahrstelle werden die Autos erneut auf Schäden überprüft. Werden dort neue Mängel festgestellt, ist dies ein Indiz auf den Abschleppdienst als Schadensverursacher.

Stichwort: mobiles Halteverbot. Wie oft muss ich nach meinem geparkten Auto schauen?

Auf Nummer sicher geht, wer alle drei Tage am Standort seines Autos nachschaut. Denn ein mobiles Halteverbot wird im Regelfall vier Tage vorher mit Schildern angekündigt. In der Großstadt müsse jeder Autofahrer damit rechnen, dass Verkehrsregelungen kurzfristig geändert werden, schreibt die Polizei. Sie verweist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach es nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt, wenn ein zunächst zulässig abgestelltes Auto vier Tage nach dem Aufstellen eines Halteverbotsschildes abgeschleppt wird. Ein mobiles Halteverbot kann von der Kommune zum Beispiel für Filmaufnahmen, Umzug, eine Baustelle oder Veranstaltung ausgesprochen werden.

Wie viel kostet das Abschleppen?

Die Höhe der Abschleppkosten ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Abschleppen zur Verwahrstelle wird mit rund 200 Euro veranschlagt, abhängig von Abholort und Abschleppfirma. Denn jeder Abschleppdienst hat seine eigenen Tarife. Jeder weitere Tag, an dem das Auto in der Verwahrstelle steht, kostet neun Euro - wobei der nächste Tag laut Gebührenordnung bereits um 20 Uhr abends anbricht. Eine Versetzung des Autos innerhalb der Stadt ist fast genauso kostspielig. Eine Leerfahrt des Abschleppwagens kostet etwa 100 Euro. Das Porto für den Polizei-Brief an den Fahrzeughalter wird mit 3,45 Euro verrechnet. Obendrauf kommt aber bei Falschparkern noch der Strafzettel.

© SZ vom 09.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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