Flughafen München:Startbahn-Gegner blitzt vor Gericht ab

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Klage eines Privatmanns aus Kranzberg bei Freising gegen die geplante dritte Start- und Landebahn am Münchner Flughafen abgelehnt. Der Mann hatte dagegen geklagt, dass die Genehmigungsbehörde im Planfeststellungsbeschluss für das Projekt eine seit 1974 geltende Lärmobergrenze für startende und landende Flugzeuge aufgehoben hatte. Der 69-Jährige befürchtet, dass er auf seinem Grundstück in Kranzberg künftig deutlich mehr Fluglärm ausgesetzt wird, sollte die dritte Piste gebaut werden. Der VGH folgte der Argumentation nicht: Die 1974 erlassene Regelung habe den Dauerschallpegel des Flugbetriebs in der Praxis nicht begrenzt. Zudem sei im Falle der Inbetriebnahme der dritten Startbahn für das Grundstück sogar weniger Lärm zu erwarten. Der VGH ließ keine Revision gegen das Urteil zu. Es ist aber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.

© SZ vom 21.01.2016 / mvö - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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