Landgericht Landshut:Viereinhalb Jahre für Dealer-Anwalt

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32-jähriger Erdinger wechselt aber aus der Haft in die Langzeittherapie

Ein wegen Drogenhandels angeklagter Erdinger Rechtsanwalt ist vom Landgericht Landhut zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der 32-jährige Mann hatte gestanden, über Monate hinweg größere Mengen Kokain und Amphetamin ge- und verkauft zu haben. Auf die Strafe hatten sich das Gericht, der Verteidiger und die Staatsanwältin bereits zu Beginn der Verhandlung in einem sogenannten juristischen Deal geeinigt. Neben dem Urteil war jedoch noch etwas wichtig: Das Gericht erkannte, dass der Angeklagten selbst drogensüchtig ist und gewährte ihm die Möglichkeit, statt seine Strafe im Knast abzusitzen, eine Langzeittherapie in einer geschlossenen Klinik zu machen. Der Vorsitzende Richter Ralph Reiter sagte, das Gericht wolle ihm die Chance für einen neuen Anfang geben.

Der Verurteilte ist gewissermaßen in die Drogenmisere hineingeboren. Seine Mutter, sein Vater und sein spätere Stiefvater waren alle heroinabhängig. Zwar ließ er selbst das Finger von Opiaten, verfiel jedoch aufputschenden Partydrogen und dem Kokain. Das teure Rauschgift finanzierte er sich als Dealer für seinen Bekannten und erkaufte sich damit auch die Zugehörigkeit zu einem Freundeskreis, der selbst offensichtlich über größere Geldmitteln verfügte. Dass auch er vom Kokain in einem medizinischen Sinn abhängig war, bescheinigte dem Angeklagte ein als Gutachter vom Gericht bestellter Psychiater. Nur die Staatsanwältin nahm bis zuletzt die harte Position ein, dass der Angeklagte nicht wirklich drogenkrank sei, sondern sich als Dealer lediglich ein schönes Leben finanziert habe. Sie wollte ihn deshalb nur in einem normalen Gefängnis sehen und sprach sich gegen die Möglichkeit einer Therapie aus.

Der Verteidiger monierte diese strikte Haltung gegen das Votum des Gutachters als nicht nachvollziehbar und ärgerlich. Er musste freilich das Gericht nicht erst überzeugen. Der Vorsitzende Richter machte in der Urteilsbegründung deutlich, dass das Gericht den Angeklagten sehr wohl für einen kranken Mann halte. Der Verurteilte wird aus der Untersuchungshaft, die eh bereits neun Monate dauert, in eine geschlossene Therapieeinrichtung wechseln. Nach etwa 18 Monate wird er die Klinik voraussichtlich auf Bewährung für einen privaten und beruflichen Neuanfang verlassen dürfen. Als Rechtsanwalt wird er jedoch wohl nie wieder arbeiten können.

© SZ vom 06.02.2018 / flo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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