Landgericht Landshut:Hauptermittler glaubt an eine geplante Tat

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Kripobeamter sieht Anzeichen dafür, dass der Frauenarzt Michael B. den gewaltsamen Tod seiner Frau vorbereitet hat

Von Florian Tempel, Landshut

Zum Abschluss der Beweisaufnahme im zweiten Prozess gegen den früheren Erdinger Frauenarzt Michael B. ist der in diesem Fall federführende Ermittler der Kripo Erding vernommen worden. Wohl mehr als jeder andere Zeuge, der bislang von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Landshut gehört wurde, ist er von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Darüberhinaus glaubt er sogar, dass der 58-jährige Gynäkologe am 4. Dezember 2013 seine damals 60 Jahre alte zweite Ehefrau keineswegs im Affekt umgebracht hat. Für ihn sei die Tat "eher etwas Geplantes", sagte er vor Gericht.

Mehrere Punkte wiesen seiner Ansicht nach darauf hin. Zum einen "die Art des Tötens". Das Opfer wurde erst verprügelt und anschließend erwürgt, was insgesamt 15 bis 20 Minuten gedauert haben muss. Das sei seiner Meinung ein für eine Affekttat zu langwieriger Prozess gewesen. Vor allem aber seien die im Haus des Angeklagten so offen ausgelegten Ergebnisse eines Bluttests des Opfers für ihn ein Zeichen, dass der Angeklagte die Tat vorbereitet hatte. Die in dem Laborformular dokumentierten sehr schlechten Leberwerte seiner Ehefrau machten für viele, die am Tatabend ins Haus kamen, deutlich, dass das Opfer offensichtlich ein massives Alkoholproblem hatte.

Der Notarzt, die Polizeibeamten und eine Mitarbeiterin des Kriseninterventionsteams sahen die Werte am Tatabend und verstanden, was sie bedeuteten. Bis dahin habe aber, so der Hauptermittler der Kripo, kein Außenstehender von der Alkoholsucht des Opfers gewusst. Er glaube deshalb, dass der Bluttest zur Vorbereitung der Tat gehörte und der offen ausgelegte Laborzettel Teil einer Inszenierung war.

Nach Gutachten zu Blutspuren steht fest, dass die ursprüngliche Situation nach der Tat verändert worden war. Am Tatort, dem Badezimmer im ersten Stock, wurde vor Eintreffen des Notarztes und der Polizei geputzt. Die Leiche wurde zudem offensichtlich so hingelegt, dass es so aussah, als ob die Frau gestürzt wäre. Ein schräg an die Wand gelehnter Stuhl im Vorraum zum Badezimmer, der wie umgekippt aussah, sowie eine fast leere Weinflasche am Boden verstärkten den irrigen Eindruck eines Sturzes.

Der Kriminalkommissar erklärte vor Gericht, er habe schon am Morgen nach der Tat, als er die Berichte der Streifenbeamten und vom Kriminaldauerdienst auf den Tisch bekommen habe, Zweifel an dem vermeintlich tödlichen Sturz bekommen. Ihm sei das nicht "so normal" vorgekommen wie seinen Kollegen, die am Abend am Tatort waren. Er habe sich zum Beispiel gewundert, dass der Angeklagte als erstes seinen Nachbarn zu Hilfe geholt habe. Nach Rücksprachen mit seinem Chef und der Staatsanwaltschaft veranlasste er schließlich die Obduktion, die die Wahrheit des brutalen, gewaltsamen Todes der Frau ans Licht brachte.

Am gleichen Abend fuhren er zum Haus des Angeklagten, um diesen zu einer Vernehmung abzuholen. Michael B. wusste da bereits, dass eine Obduktion vorgenommen worden war, aber noch nicht das Ergebnis. Er habe den Eindruck gehab, so der Kripobeamte, "der hat schon auf uns gewartet". Als sie ihm sagten, dass seine Frau Opfer eines Verbrechens geworden war, habe er nur eine komische Geste gemacht und die Augen aufgerissen - das sei eine sehr ungewöhnliche Reaktion auf eine so bittere Nachricht, befand der Kommissar. Er und sein Kollege hätten Michael B. aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht als Tatverdächtigen gesehen: "Wir wussten ja, dass er den ganzen Nachmittag in der Praxis gewesen war - so gesehen, war er eigentlich raus." Erst durch einige Widersprüchen in seiner Vernehmung als Zeuge sei er zum Beschuldigten geworden. Das sei ein ganz normale Vorgang. Und noch etwas habe den Verdacht bestätigt: Michael B. habe nicht von sich aus nachgefragt, wie und auf welche Weise seine Frau ums Leben gekommen war. Im ersten Prozess hatten die Richter die Vernehmung des Angeklagten am Tag nach der Tat als nicht verwertbar eingestuft. Es sei offensichtlich, dass Michael B. nach der Obduktion seiner Frau für die Kripobeamten der Verdächtige Nummer eins war. Er hätte deshalb sofort über seine Rechte als Beschuldigter belehrt werden müssen.

Der Prozess wird Ende Juni fortgesetzt.

© SZ vom 08.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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