Flughafen München:Luftamt lenkt ein

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Für Erweiterungsbau am Terminal 1 gibt es Planfeststellungsverfahren

Von Regina Bluhme, Oberding

So schnell geht es manchmal doch nicht, auch nicht am Airport: Mit einem einfachen Bauantrag für einen weiteren Flugsteig im Bereich des Terminals 1 war die Flughafen München GmbH (FMG) im vergangenen Jahr in den Gemeinderat Oberding gegangen und hatte dort Grünes Licht erhalten - doch aus Freising kam Protest. Der Planungsausschuss pochte auf ein Planfeststellungsverfahren, das auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorsieht. Jetzt hat das Luftamt München entschieden, das Vorhaben mit einem Planfeststellungsverfahren fortzusetzen. Das berichtete Oberdings Bürgermeister Bernhard Mücke (CSU) im Gemeinderat.

Als Grund für die Erweiterung hatte die FMG angegeben, mit dem Steig könnten schneller Großraumflugzeuge abgefertigt werden. Beate Metz vom Umweltamt der Stadt Freising hatte auf der Homepage der FMG nachgelesen und berichtet, dort sei die Rede davon, dass durch die Erweiterung jährlich sechs Millionen Passagiere zusätzlich abgefertigt werden könnten. Die Freisinger Räte witterten sogleich einen Zusammenhang mit dem geplanten Bau der dritten Startbahn, was die FMG aber weit von sich wies.

Beim Bau oder bei einer Änderung eines Flughafens entscheidet das Luftamt über das Verfahren. Für den Flugsteig hatte sich das Luftamt Südbayern zunächst für ein sogenanntes Plangenehmigungsverfahren entschieden. Dieser Weg ist laut Martin Nell, Pressesprecher der Regierung von Oberbayern, insbesondere dann möglich, "wenn Rechte Dritter durch das Vorhaben nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden und für das Vorhaben durch Gesetzt keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgesehen ist". Doch das Ergebnis der Behördenbeteiligung im Jahr 2017, "insbesondere die Stellungnahme der Stadt Freising, hat Zweifel aufkommen lassen, ob eventuell nicht doch eine UVP durchzuführen wäre", schreibt Nell weiter. Bevor "derartige Zweifel" das Verfahren "belastet", sprich: zeitlich verzögert hätten, habe sich das Luftamt entschieden, das Verfahren als Planfeststellungsverfahren fortzusetzen. Im Übrigen vergisst Nell nicht zu betonen, dass diese Vorgehensweise beispielhaft zeige, "dass das Verwaltungsverfahrensrecht in der Lage ist, auf während des Verfahrens gewonnene Erkenntnisse zu reagieren".

Oberding muss sich bis Ende Mai zu den Plänen äußern. Bürgermeister Bernhard Mücke schlug bereits eine Anmerkung vor: Es solle geprüft werden, ob nicht bereits auf dem Flughafengelände ein zusätzlicher Lärmschutz für Schwaig errichtet werden könne.

© SZ vom 23.04.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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