Der Gedanke, nicht mehr Herr über die persönlichen Entscheidungen zu sein, verunsichert. Dennoch: Nach einem schweren Unfall oder einer Erkrankung kann es passieren, dass Angehörige oder zugewiesene Betreuer mithilfe einer Patientenverfügung den Willen des Betroffenen vertreten müssen. Die juristische Bedeutung solcher Dokumente erklärt am Mittwoch, 22. Februar, Julia Roglmeier. Die Rechtsanwältin führt im Pfarrheim St. Emmeram, Putziger Straße 31 a, von 19 Uhr an in die Thematik ein und beantwortet auch Fragen, wie sich der eigene Wille noch vor Eintreten des Falls der Fälle regeln lässt. Der Eintritt kostet fünf Euro.
Englschalking:Patientenverfügung im Fokus
© SZ vom 21.02.2017 / johi - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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