Prozess:Folgenreicher Anruf

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Eine Frau erhebt falsche Vorwürfe gegen zwei Polizisten. Vor dem Amtsgericht wird das mit einer Geldstrafe geahndet

Von Theresa Parstorfer, Ebersberg

Etwas zu stehlen ist ein Verbrechen, und dass sie damit nicht davonkommen würde, schien auch der 42-jährigen Angeklagten vor dem Ebersberger Gericht am Dienstag klar zu sein. Im Dezember vergangenen Jahres war sie beim Klauen im Supermarkt erwischt worden. Das bestritt sie auch nicht. Was sie jedoch erst einmal nicht einräumte, war, nach der Verhaftung eine Falschaussage gemacht zu haben. Denn genau darum ging es bei der Verhandlung am Dienstag.

Von zuhause hatte sie nach der Tat und der Aufnahme ihrer Personalien durch zwei Polizisten im Supermarkt auf dem Präsidium angerufen, um sich über die Beamten zu beschweren. Sie hätten sie absichtlich grob behandelt und dabei verletzt, als sie ihr Handschellen anlegten. Der Polizeibeamte, der den Anruf entgegengenommen hatte, wurde als Zeuge vor Gericht befragt und erinnerte sich genau daran, wie er sich damals erkundigt hatte, ob es ihr gut gehe, ob sie gar einen Krankenwagen bräuchte.

Daran, diesen Anruf getätigt zu haben, wollte sich die Angeklagte jedoch nicht erinnern. Sie behauptete stattdessen, sich in einer völlig anderen Sache bei der Polizei gemeldet zu haben. Wegen eines Einbruches in ihrer Wohnung in einem völlig anderen Zusammenhang, zu einem völlig anderen Zeitpunkt.

"Leicht zu widerlegen", seien ihre Aussagen, sagte der Staatsanwalt, und Richterin Vera Hörauf teilte diese Auffassung bei der Urteilsverkündung. Da die Frau schon "oft in Erscheinung getreten war", wie die Richterin es ausdrückte, folgte sie dem vom Staatsanwalt vorgeschlagenen Strafmaß von 110 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro. Hörauf machte jedoch auch deutlich, dass es sich dabei noch um ein verhältnismäßig mildes Urteil handelte, angesichts der Schwere der Beschuldigung. "Körperverletzung im Amt", das hätte für die beiden Polizisten vermutlich ein schweres Nachspiel gehabt, wäre es denn wahr gewesen.

Die Angeklagte, die derzeit keiner Beschäftigung nachgeht und von ihrem Lebenspartner unterstützt wird, aber hofft, in Kürze eine neue Stelle antreten zu können, war in der Vergangenheit schon zu einer Reihe von Geldstrafen wegen Diebstahl, Beleidigung und Körperverletzung verurteilt worden. Einmal sogar zu einer Gefängnisstrafe. Ein weiteres Mal war sie den Zahlungsaufforderungen des Gerichts nicht nachgekommen und musste in Ersatzhaft. "Ich will nicht, dass das noch einmal passiert", sagte die Richterin und erkundigte sich, ob die Angeklagte, die allein und ohne Verteidiger im Gerichtssaal erschienen war, sowohl das Urteil als auch die Art der Strafe verstanden habe - und damit einverstanden sei. Das war die Frau, deren Deutsch etwas gebrochen war, und auch sie brachte ihren Wunsch zum Ausdruck, nicht wieder vor Gericht erscheinen zu müssen.

© SZ vom 05.04.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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