Moosach:Bürgerentscheid zu Flüchtlingsunterkunft

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Marco Lindenbeck (links) von der Eigentümergemeinschaft im Sackmannhaus überreicht Bürgermeister Eugen Gillhuber 217 Unterschriften. (Foto: privat)

Großes Haus oder kleine Wohnungen: Die Moosacher können am 24. April darüber abstimmen, wie Asylbewerber in ihrer Gemeinde untergebracht werden sollen.

Von Carolin Fries, Moosach

In Moosach kommt es zum Bürgerentscheid. Der Gemeinderat hat am Montagabend das Bürgerbegehren der Wohnungseigentümer des Sackmannhauses für zulässig erklärt. Diese wollen den Beschluss des Gemeinderates kippen, wonach auf einer benachbarten Wiese in Gemeindebesitz ein Gebäude errichtet werden soll, in dem übergangsweise bis zu 46 Asylbewerber untergebracht werden können. 217 stimmberechtigte Moosacher haben das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützt, die erforderliche Quote ist damit erfüllt. Am Sonntag, 24. April, soll es nun zur Abstimmung kommen. Bürgermeister Eugen Gillhuber (CSU) sagte, der Bürgerentscheid sei die "demokratischste Lösung, die es zu dem Thema geben kann".

Allerdings werden die Moosacher nicht nur die Möglichkeit haben, über die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses abzustimmen. Auf Vorschlag von Moosachs zweitem Bürgermeister Willi Mirus (AMB) hat sich die Mehrheit des Gemeinderates entschieden, dem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren gegenüberzustellen. Lediglich Bürgermeister Gillhuber sowie die CSU-Gemeinderäte Roman Feichtner und Michael Eisenschmid stimmten dagegen.

Die Frage der Initiatoren ist noch unklar - sie müssen erst einmal ein Konzept für die dezentrale Unterbringung vorlegen

Die Frage, welche die Gemeinde Moosach stellen wird, lautet: "Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Moosach die beschlossene Errichtung eines Wohngebäudes - zunächst als Wohnraum in abgeschlossenen Wohnungen für Asylbewerber, dann zur nachhaltigen Nutzung durch die Gemeinde - fortführt, um damit eine eventuelle Belegung von gemeindlichen Flächen und Liegenschaften durch das Landratsamt Ebersberg zur Unterbringung von Asylbewerbern in Containern, Zelten oder der Rudolf-Obermayer-Halle zu vermeiden?" Wie die Frage des Bürgerbegehrens lauten wird, steht noch nicht fest. Ein drittes Kreuz wird der Wähler bei der Stichfrage setzen können, für den Fall, dass auf beide Begehren die gleiche Anzahl an Stimmen entfällt.

Die Planungsbeauftragung für das Wohngebäude wird die Gemeinde erst nach dem Bürgerentscheid in Auftrag geben. Mit 6:7 Stimmen scheiterte Willi Mirus mit seinem Antrag, das Büro sofort zu beauftragen. Mirus rechnete vor, dass sich das Bauvorhaben dadurch um zwei Monate verzögere. Eugen Gillhuber hielt dagegen, dass man dann aber nicht "10 000 Euro in den Sand gesetzt" habe für den Fall, dass der Gemeinderatsbeschluss beim Bürgerentscheid gekippt würde. Am Montag, 25. April, wird der Gemeinderat zu einer Sitzung zusammenkommen, um die weiteren Schritte nach dem Entscheid zu beraten. Bis dahin wird es nun darum gehen, die Moosacher Bürger zu informieren. Denn noch, so Mirus, wüssten viele noch gar nicht Bescheid.

Die Gemeinde darf im Gegensatz zu den Initiatoren nicht für ihr Anliegen werben

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben den Vorteil, dass sie für ihr Anliegen werben können. Sie wollen weniger Asylbewerber in Moosach aufnehmen und diese dezentral unterbringen, also in vorhandenen Wohnraum beziehungsweise in Kleingruppen in sogenannten Mikrohäusern. Konkrete Pläne, wie sie ihre Idee umsetzen wollen (welche leer stehenden Wohnungen? Wohin mit den Mikrohäusern?), haben sie noch nicht vorgelegt.

Die Gemeinde indes muss sich neutral verhalten und darf lediglich den Sachverhalt darstellen. Im November hatte der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, ein Haus mit mehreren Wohneinheiten auf Gemeindegrund zu errichten und übergangsweise zur Unterbringung für Asylbewerber zu verpachten. Langfristig, so der Plan, will die Gemeinde das Haus für Sozialwohnungen nutzen, als Kindergarten oder zum Zweck einer anderen gemeindlichen Einrichtung.

© SZ vom 24.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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