Amtsgericht Ebersberg:Freiheitsstrafe für Faustschläge

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Ein 39-Jähriger muss ins Gefängnis, weil er seine Ex-Partnerin bedroht und geschlagen sowie ihr Auto angefahren hat.

Von Friederike Hunke, Ebersberg

Die Vorwürfe waren schwerwiegend: Körperverletzung, ein absichtlich herbeigeführter Unfall und Sachbeschädigung. Außerdem hat der Täter sein Opfer genötigt, bedroht und beleidigt. Weil der Mann aus dem Landkreis München bereits wegen ähnlicher Taten vorbestraft war, verurteilte ihn das Ebersberger Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Nichts am Erscheinungsbild des Angeklagten deutete auf die Abgründe hin, die in der Verhandlung zutage traten. Der 39-Jährige ist ordentlich frisiert, trägt Hemd, spricht beherrscht und höflich. Doch der Vater zweier Kinder, der als Abteilungsleiter in einer Druckerei arbeitet, hat seine frühere Partnerin körperlich und psychisch so schwer verletzt, dass diese sich nicht einmal in den Gerichtssaal traute. Die beiden waren sich näher gekommen, als sich der Münchner vor sieben Jahren von seiner Ex-Frau getrennt hatte. "Aber wir haben es zu keinem einzigen Zeitpunkt geschafft, eine vernünftige Beziehung zu führen", sagte der Mann im Gericht. Im Januar dieses Jahres trennte sich seine Partnerin schließlich von ihm, woraufhin ein regelrechter "Psychoterror" begann, wie es der Staatsanwalt bezeichnete. Der Verlassene schickte seiner Ex-Freundin über Monate hinweg SMS und E-Mails, in denen er sie auf das Übelste beleidigte. Außerdem drohte er ihr: "Du wirst noch dafür bezahlen, dass du mich verarscht hast" gehörte dabei noch zu den harmloseren Sätzen.

Drohungen wie "Ich werd dir die Knochen brechen" und "Pass auf dein Auto auf" versuchte der Angeklagte schließlich in die Tat umzusetzen. Im April folgte er der im westlichen Landkreis lebenden Frau auf ihrem Weg zur Arbeit. Dabei fuhr er teilweise so dicht auf, dass die Verfolgte sein Nummernschild nicht mehr habe erkennen können, wie sie damals zu Protokoll gegeben hatte. Auf dem Parkplatz ihres Arbeitgebers fuhr er auf ihr einparkendes Auto auf - zwar mit geringer Geschwindigkeit, jedoch nahm er in Kauf, dass sie verletzt werden könnte. "So dicht, wie ich drauf war, war das fast nicht zu vermeiden", räumte der Angeklagte ein, der auf Anraten seines Anwalts bestätigte, absichtlich gehandelt zu haben.

Obwohl er sagte, er habe "noch nie jemanden so geliebt", wirkte der Angeklagte unbewegt, als er schilderte, wie er nach dem Unfall aus seinem Auto ausstieg und auf seine frühere Partnerin zuging, die ebenfalls im Begriff war, auszusteigen. Durch die geöffnete Autotür schlug er ihr dreimal mit der Faust ins Gesicht, "schon relativ fest" und "relativ schnell hintereinander", wie er zugab. Nach einem kurzen Gerangel und einem weiteren Faustschlag drohte er nach Aussage der Geschädigten: "Wenn du mich anzeigst, schlag ich dich tot!" Anschließend stieg er wieder in sein Auto, fuhr zu einem Vorstellungsgespräch und anschließend nach Hause.

Richter Markus Nikol attestierte dem Angeklagten "ein erschreckendes Gewaltpotenzial", obwohl dieser beteuerte, im Moment der Tat nicht klar gedacht zu haben. Die Frau blieb mit einem Hämatom, einer offenen Wunde am Augenlid und einer zerbrochenen Brille zurück. In Folge der Schläge und der vorangegangenen Nachrichten wurde ihr eine Belastungsstörung attestiert. Zudem entstanden an ihrem Auto Reparaturkosten von etwa 600 Euro.

Dass der Angeklagte die Vorwürfe größtenteils einräumte und damit seiner Ex-Partnerin eine Aussage ersparte, wertete das Gericht zu seinen Gunsten. Er sei aktuell in einer Klinik, um seine psychischen Probleme zu bekämpfen, sagte der 39-Jährige. Damit konnte er das Gericht jedoch nicht überzeugen, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, weil er es bereits auf eine Reihe von Straftaten gebracht hatte: Er war unter anderem wegen Trunkenheit am Steuer und mehrfacher Körperverletzung gegen seine Ex-Frau und Ex-Freundin zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Trotzdem wirkte der Täter höchstens leicht zerknirscht. "Ich habe den Eindruck, der Angeklagte tut sich hier und heute eher selber leid", stellte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer fest. Deshalb muss der Familienvater nun ins Gefängnis.

© SZ vom 26.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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