Tierschutz:Hunde an die Leine

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Landratsamt ruft zum Schutz in der Natur frei lebender Tiere auf

Das Dachauer Landratsamt appelliert an Hundehalter, ihre Haustiere bei Ausflügen und Spaziergängen in freier Natur an die Leine zu nehmen. Freilaufende Hunde, egal, ob groß oder klein, führen zu verstärktem Stress und einer Beunruhigung der frei lebenden Tierwelt, deren Brut- und Setzzeiten gerade begonnen haben. Andernfalls werde nicht nur heimisches Wild beunruhigt, auch bodenbrütende Vögel würden beim Brüten gestört und Jungvögel könnten vertrieben werden, heißt es in der Mitteilung der Behörde. Daher sollte insbesondere in Wiesengebieten sowie im Wald und an Waldrändern durch ein Anleinen wirksame Vorsorge zum Wohl der heimischen Tierwelt getroffen werden. "Oft sind die brütenden Vögel auf wenige Meter für den Menschen nicht wahrnehmbar, für die Hundenase jedoch schon", schreibt das Landratsamt weiter.

In den Naturschutzgebieten "Weichser Moos" und "Schwarzhölzl" ist das freie Laufenlassen von Hunden ganzjährig verboten. Im Landschaftsschutzgebiet "Glonntal" ist es in der Zeit von 1. März bis 15. Juli verboten, Hunde in den vier besonders ausgewiesenen Kernzonen frei laufen zu lassen. Dies sind die Gebiete nördlich und südlich der Glonn zwischen Petershausen und Herschenhofen, südlich der Glonn zwischen Weichs und Jedenhofen sowie zwischen Jedenhofen und Asbach und das gesamte Arnbacher Moos. Zuwiderhandlungen gegen diese Schutzvorschriften müssen geahndet werden, teilt das Landratsamt weiter mit.

Entsprechende Verbote sind auch für besondere Kernzonen im Umfeld von Biotopen im Krenmoos zwischen Karlsfeld und dem Schwarzhölzl geplant, denen etwa eine besondere Bedeutung für den immer seltener werdenden bodenbrütenden Kiebitz zukommt. Einschlägige Regelungen und Verbote sind in kommunalen Satzungen zur Benutzung von Erholungsgebieten wie am Waldschwaigsee, am Karlsfelder See, am Stadtweiher und an der Schinderkreppe in Dachau verankert.

Das Landratsamt erinnert Hundehalter auch an die strengen Vorschriften, die das Bayerische Jagdgesetz enthält. So kann mit Geldbuße belegt werden, wer einen Hund in einem Jagdrevier frei laufen lässt und dieser sich dem tatsächlichen Einwirkungsbereich seines Halters entzieht. Auch wenn man darauf vertraut, dass der Hund einem Zuruf Folge leisten wird, kann jedoch gerade eine frische Wildspur den natürlichen Jagdinstinkt wecken, was vielfach zum Ausbüxen des Hundes und zu einem Verfolgen und Hetzen des Wilds führt, so das Landratsamt. Gerade trächtige Rehe sind wegen ihrer Schwerfälligkeit ein leichtes Opfer.

© SZ vom 04.04.2017 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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