Mit falschen Fünfzigern in Diskothek bezahlt:Neapolitanische Blüten

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Amtsgericht verurteilt 21-jährigen Mann wegen Geldfälschung zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren

Von Daniela Gorgs, Dachau

Die "Napoli Group" ist in Ermittlerkreisen ein feststehender Begriff. Dahinter verbirgt sich allerdings keine Firma, sondern ein großer Fälscherring. 50-Euro-Blüten aus neapolitanischer Fertigung gelten als kleine Meisterwerke. Und doch, perfekt sind auch die falschen Fünfziger nicht. Auch für den Laien ist die Kopie noch gut erkennbar. Der Bedienung einer Diskothek in Dachau jedenfalls waren die Scheine, die sie von einem jungen Mann entgegennahm, nicht glatt genug. Sie hielt das Geld unter die Schwarzlichtlampe. Und siehe da, die 50-Euro-Noten leuchteten. Der Geschäftsführer rief die Polizei.

"Ich habe es rausgeballert wie Falschgeld"

Wegen Geldfälschung muss sich der 21-jährige Mann jetzt vor dem Schöffengericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in sieben tatmehrheitlichen Fällen mit falschen Fünfzigern bezahlt zu haben. Zudem soll er an dem Abend in der Diskothek 0,3 Gramm Kokaingemisch bei sich gehabt haben. Der Angeklagte sitzt nicht das erste Mal vor Gericht. Seit seiner fünften Verurteilung vor dem Jugendgericht steht er unter offener Bewährung. Entsprechend vorsichtig äußert sich der 21-Jährige zu den Tatvorwürfen. Und behauptet, er habe die falschen Banknoten gefunden. Das Geld, insgesamt 1500 Euro, lag in einem Umschlag im hohen Gras einer Wiese, direkt vor seiner Wohnanlage. So erzählt er es dem Schöffengericht. Der 21-Jährige räumt ein, ja, er hätte das Geld abgeben sollen. Doch stattdessen gab er die falschen Scheine aus. "Ich habe es rausgeballert wie Gutscheine." In der Disco.

Das Geld im Spielautomat versenkt

An einem Abend im November 2016 setzte er sich an die Bar direkt neben den Spielautomaten. Er bestellte eine Weißweinschorle, bezahlte diese mit einem zerknüllten 50-Euro-Schein - und steckte das gesamte Wechselgeld in den Spielautomaten. Das machte er sieben Mal hintereinander. Auf sämtliche Fragen des Gerichts antwortet er plausibel. Er versenkte jedes Mal das gesamte Wechselgeld im Geldautomat. Deshalb musste er das nächste Getränk wieder mit einem Fünfziger zahlen. Auch nahm der Automat keine großen Scheine an. Nein, er wusste nicht, dass es sich um Falschgeld handelt. Als ihn ein Türsteher unter einem Vorwand nach draußen bat, wo ihn die Polizei festnahm, lag direkt neben seinem Fuß ein kleines Päckchen, 0,3 Gramm Kokaingemisch in Silberfolie verpackt. Vehement bestreitet der Angeklagte vor Gericht, dass die Drogen ihm gehörten. Er habe schon mal konsumiert, doch an dem Abend habe er nichts dabei gehabt.

Der Verteidiger bittet um eine Verhandlungspause und ein Rechtsgespräch. Danach sieht das Gericht von einer weiteren Strafverfolgung wegen Drogenbesitzes ab. Und der Angeklagte räumt ein, dass er von dem Falschgeld wusste. Doch er bleibt dabei: Er hat das Geld gefunden. Wie ein Vertreter des Landeskriminalamtes erläutert, sind falsche Fünfziger recht gut über das Darknet oder Mundpropaganda zu beziehen. Anhand der Fälschungsklasse und der Plattennummer ordnete er die Blüten der neapolitanischen Produktion zu.

Er mogelt sich durch

Der 21-Jährige, der zum Tatzeitpunkt noch 20 Jahre alt war, wird von der Jugendhilfe im Gericht und einer Bewährungshelferin begleitet. Beide Vertreterinnen sind ratlos, wie der Angeklagte erneut zu bestrafen sei. Formal laufe bei dem jungen Mann alles super. Nach abgeschlossener Lehre hat er einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen. Er zahlt seine Geldstrafen ab; ist einsichtig. Und baut dann ohne jedes vorausschauende Denken den nächsten großen Mist. Mehrmals schwänzt er die Termine für die angeordneten Drogenscreenings. Er mogelt sich durch. Beide Vertreterinnen sagen, jetzt sei es an der Zeit, dass er Verantwortung übernehme.

Der Staatsanwalt hat nicht so viel Geduld. Er nennt den Bewährungsverlauf "desolat". Drei Jahre Jugendstrafe hält er für eine angemessene Ahndung. Unter dem Vorsitz von Daniel Dorner verurteilt das Schöffengericht den jungen Mann zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren, ohne Bewährung. Nach Ansicht des Gerichts hat der 21-Jährige keine wirkliche Schuldeinsicht gezeigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 11.05.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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