Dachau:SPD pocht auf Mietpreisbremse

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Überall gibt es Klagen über zu hohe Wohnkosten. Die neue Mietpreisbremse gilt aber nur in 10 von 17 Gemeinden. Der Landrat muss das ändern, fordern SPD-Politiker.

Die SPD wünscht sich die Mietpreisbremse in allen 17 Gemeinden und nicht nur in den zehn, für die sie seit dem 1. August gültig ist. Das gesetzliche Instrument soll Mieter in die Lage versetzen, gegen überhöhte Forderungen vorzugehen. Sie können jetzt zum Beispiel klagen, falls sie der Ansicht sind, im Vergleich zum Mietspiegel zu viel zu bezahlen.

Allerdings orientiert sich die Staatsregierung an einer Erhebung durch das Landesamt für Statistik, die festlegt, wer in den Genuss des Gesetzes gelangt. Die SPD-Kreistagsfraktion drängt Landrat Stefan Löwl (CSU), sich für ihren Antrag einzusetzen.

"Ein gutes Instrument"

SPD-Fraktionssprecher Harald Dirlenbach, Bürgermeister von Vierkirchen, sagt dazu: "Durch die Mietpreisbremse werden Preissprünge bei Wiedervermietungen vermieden. Der Vermieter darf höchstens zehn Prozent mehr als die örtliche Vergleichsmiete verlangen. Das ist ein gutes Instrument, um die Wohnungspreise nicht ins Uferlose wachsen zu lassen." Vierkirchen ist eine der sieben Gemeinden, die nicht unter die Mietpreisbremse fallen.

SPD-Landkreischef und Dachauer Landtagsabgeordnete Martin Güll ergänzt: "Es muss im Interesse des Landkreises sein, dass die Mietpreisentwicklung im ganzen Landkreis einheitlich verläuft und nicht einzelne Gemeinden abgehängt werden. Der Landrat ist deshalb gefordert, in der nächsten Bürgermeisterrunde ein einheitliches Vorgehen zu erwirken."

Verlässliche Vergleichszahlen fehlen

Weiter will die SPD-Fraktion in ihrem Antrag den Landrat bitten, gemeinsam mit den Bürgermeistern nach einer Möglichkeit zu suchen, wie die einzelnen Kommunen an einen Mietspiegel und damit an verlässliche Vergleichszahlen kommen können.

"Wir Bürgermeister brauchen Handlungsempfehlungen, wie wir mit der Mietpreisbremse praktisch umgehen sollen", forderte Fraktionssprecher Dirlenbach. In Berlin werde ein Gesetz beschlossen und die Umsetzung mit den entsprechenden Kosten bleibe wieder einmal an den Kommunen hängen. Unklar seien auch die Auswahlkriterien, nach denen die Staatsregierung die Mietpreisbremse zulässt.

© SZ vom 10.08.2015 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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